Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 06.10.00
– Falkenstraße / Brückenweg –
Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden:
Bebauungsplan 06.10.00 – Falkenstraße / Brückenweg –
(siehe Anlage unten)
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung qualitativ hochwertiger Wohnungen sowie gemischt genutzte Bebauung geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 21.05.2014 bis einschließlich 04.06.2014 durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zur Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen hierzu können auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Zusätzlich werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 02.07.2014, um 19.00 Uhr, im Foyer des Fachbereichers Planen und Bauen, Mühlendamm 12, Lübeck, gesondert dargelegt. Dabei wird nochmals Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen können nach der Veranstaltung bis zum 07.07.2014 einschließlich abgegeben werden.
Lübeck, 23.06.2014 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung