Bebauungsplan 06.10.00 - Falkenstraße/ Brückenweg -
Informations- und Erörterungsveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB am 02.07.2014 um 19:00 Uhr im Foyer des Fachbereiches Planen und Bauen, Mühlendamm 12, Lübeck
Neuordnung der Bebauung am Falkendamm
Der Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck weist auf die Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.10.00 - Falkenstraße/ Brückenweg - hin. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden anstelle der bisherigen teilweise bereits leerstehenden gewerblichen Bebauung an der Falkenstraße zwischen Falkendamm und Klughafen in Lübeck St. Gertrud zu schaffen. Planungsziel ist die Errichtung von hochwertigen Geschosswohnungsbauten in der Nähe zur Lübecker Altstadt auf Grundlage des Ergebnisses des Architektenwettbewerbes vom August 2013.
Die Öffentlichkeit ist eingeladen sich in der Informationsveranstaltung am 02.07.2014 um 19.00 Uhr im Foyer des Fachbereiches Planen und Bauen über die Planung zu informieren und bis zum 07.07.2014 Stellungnahmen einzureichen.
Bisherige Entwicklung:
Das Plangebiet liegt im ursprünglichen Mündungsgebiet der Wakenitz in die Trave. Im Zuge des Hafenausbaus zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde dieser Landschaftsraum durch den Bau des Falkendamms geteilt; auf dem Areal entstanden Flächen für die Hafennutzung sowie für Handwerks- und Gewerbebetriebe. Seit der Aufgabe des Hafenbetriebs in den 1970er Jahren und der Abwanderung von Gewerbebetrieben ins Umland sind die bestehenden Hallen nicht mehr der Wasserlage entsprechend genutzt. Derzeit ist in mehreren Gebäuden Leerstand zu verzeichnen.
Südlich der Klughafenbrücke erfolgte bereits in den vergangenen Jahren eine städtebauliche Entwicklung zu gehobener Wohn- und Büronutzung, die der Lage des Gebiets direkt am Wasser und in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum Rechnung trägt.. Mit der geplanten städtebaulichen Neuordnung im Plangebiet wird dieser Prozess im Norden fortgeführt.
Planungsgrundsätze
Um die städtebauliche und architektonische Qualität der geplanten Neubebauung sicher zustellen, wurde ein konkurrierendes Verfahren durchgeführt. Als Ergebnis wurde der Entwurf der Architekten Kfs Krause Feyerabend Sippel aus Lübeck als Siegerentwurf ausgewählt. Er dient als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren und soll nach Schaffung von Planungsrecht entsprechend realisiert werden. Nach derzeitigem Planungsstand sind ca. 100 Wohneinheiten vorgesehen.
Der Siegerentwurf sieht eine Reihung von Gebäuden parallel zur Uferkante vor, die Blickverbindungen von der Falkenstraße zur Altstadtinsel ermöglichen. Durch die Auflösung der kompakten Hallenstrukturen wird die Vernetzung des Stadt- bzw. Landschaftsraumes qualitativ aufgewertet.
Die vorgesehene leichte Anhebung des Geländeniveaus gewährleistet die Hochwassersicherheit. Der Uferwanderweg soll aufgewertet werden.
Die Planung reagiert in ihrer Höhenentwicklung angemessen auf die Nähe zur historischen Altstadt, berücksichtigt Blickbeziehungen vom Falkendamm auf die Altstadtinsel und erlaubt städtebaulich hochwertige Sichtbeziehungen von der Altstadt auf die zugewandte Seite des Plangebietes. Die Geschossigkeit der geplanten Gebäude steigt von drei auf vier Geschosse Richtung Brückenweg an und passt sich auf diese Weise an den vorhandenen Geländeverlauf an unter Ausbildung einer zurückhaltenden und zugleich einprägsamen Silhouette.
Hansestadt Lübeck
Bereich Stadtplanung
18.06.2014