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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Ratzeburger Allee/Gärtnergasse

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 02.11.00
            – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – nach §3(2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 16.06.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 02.07.2014 bis einschließlich 04.08.2014 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Aus dem Umweltbericht (Kapitel 6 der Begründung) sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und liegen mit aus:

 

Schutzgut Boden:

Bodenversiegelung, Beeinträchtigung der Bodenbeschaffenheit, Bodenfunktionen

Schutzgut Wasser:

Oberflächenwasser, Grundwasser, Durchlässigkeit

Schutzgut Klima/Luft:

Luftqualität, Lokalklima, klimatische Verhältnisse

Schutzgut Pflanzen/Biotoptypen/Tiere:

Arten- und Biotopschutz, Baumbestand, faunistische Untersuchung, Vorkommen von Vögeln und
Fledermäusen, Vorkommen von Amphibien und Reptilien, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
vorgenannter Arten

Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild und Erholungsnutzung:

Wertungsstufen Landschaftstypbild

Schutzgut Mensch und Gesundheit:

Schutzgutbezogene Aspekte Wohnen, Wohnqualität / Erholung, Gesundheit und Wohlbefinden, Lärm-,
Schadstoff- und Lichtimmissionen

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgütern:

Untersuchung und Beschreibung von Kultur- und Sachgütern

 

 

Es liegen gutachterliche Informationen zu folgenden umweltrelevanten Themen vor:

Schutzgut Tiere:

  • Faunistische Potenzialanalyse mit Artenschutzrechtlicher Prüfung, BBS Büro Greuner-Pönicke Kiel,       Januar/April 2014

Schutzgut Mensch:

  • Gutachten zur verkehrlichen Erschließung und Anbindung des Plangebietes, urbanus GbR Lübeck, Februar 2014
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 02.11.00, ALN Akustik Labor Nord GmbH Lübeck,  Dezember 2013

 

 

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) liegen zu folgenden Belangen aus:

 

Schutzgut Boden:

Altlastenvorkommen

Schutzgut Klima/Luft:

Klimaschutzkonzept, Wärmeversorgung

Schutzgut Pflanzen/Biotoptypen/Tiere:

Baumpflanzungen, Erhalt von Bäumen, faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzrechtliche Prüfung,
Fledermausvorkommen, Haussperlinge, Dohlen, Eingriff Gehölzbestände / Neupflanzung,

Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild und Erholungsnutzung:

Alleebäume erhalten

Schutzgut Mensch und Gesundheit:

Schalltechnische Untersuchung, Verkehrslärm, Schallschutz an Gebäuden

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

Hinweis Kulturdenkmal

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah­men können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen Stadtbezirk Hüxtertor-Mühlentor-Gärtnergasse.
Es umfasst die folgenden Grundstücke östlich und westlich der Ratzeburger Allee in einem Abschnitt nördlich der Einmündungen Am Klosterhof und Amselweg:Ratzeburger Allee 47 b bis 51 c (ungerade), Ratzeburger Allee 50 bis 70 (gerade) sowie die rückwärtigen Teile der Grundstücke Gärtnergasse 18 bis 48 (gerade) und Amselweg 1 bis 7 (ungerade).

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

(siehe Anlage unten) (Plan TB I)

 

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohngebäuden in Überplanung des bestehenden Siedlungsbestandes beidseits eines Teilabschnittes der Ratzeburger Allee geschaffen werden. In die Bauflächen einbezogen sind die hinteren Teile von Grundstücken, die vormals zu Grundstücken an der Gärtnergasse und am Amselweg gehörten.

 

 

Lübeck, 23.06.2014                                                                                            Hansestadt Lübeck

                                                                                                                                Der Bürgermeister

                                                                                                                                Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                                                Bereich Stadtplanung

 

 

 

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.06.2014
Anlagen