hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 02.11.00
– Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – nach §3(2) BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 16.06.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 02.07.2014 bis einschließlich 04.08.2014 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Aus dem Umweltbericht (Kapitel 6 der Begründung) sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und liegen mit aus:
Schutzgut Boden:
Bodenversiegelung, Beeinträchtigung der Bodenbeschaffenheit, Bodenfunktionen
Schutzgut Wasser:
Oberflächenwasser, Grundwasser, Durchlässigkeit
Schutzgut Klima/Luft:
Luftqualität, Lokalklima, klimatische Verhältnisse
Schutzgut Pflanzen/Biotoptypen/Tiere:
Arten- und Biotopschutz, Baumbestand, faunistische Untersuchung, Vorkommen von Vögeln und
Fledermäusen, Vorkommen von Amphibien und Reptilien, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
vorgenannter Arten
Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild und Erholungsnutzung:
Wertungsstufen Landschaftstypbild
Schutzgut Mensch und Gesundheit:
Schutzgutbezogene Aspekte Wohnen, Wohnqualität / Erholung, Gesundheit und Wohlbefinden, Lärm-,
Schadstoff- und Lichtimmissionen
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgütern:
Untersuchung und Beschreibung von Kultur- und Sachgütern
Es liegen gutachterliche Informationen zu folgenden umweltrelevanten Themen vor:
Schutzgut Tiere:
Schutzgut Mensch:
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) liegen zu folgenden Belangen aus:
Schutzgut Boden:
Altlastenvorkommen
Schutzgut Klima/Luft:
Klimaschutzkonzept, Wärmeversorgung
Schutzgut Pflanzen/Biotoptypen/Tiere:
Baumpflanzungen, Erhalt von Bäumen, faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzrechtliche Prüfung,
Fledermausvorkommen, Haussperlinge, Dohlen, Eingriff Gehölzbestände / Neupflanzung,
Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild und Erholungsnutzung:
Alleebäume erhalten
Schutzgut Mensch und Gesundheit:
Schalltechnische Untersuchung, Verkehrslärm, Schallschutz an Gebäuden
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Hinweis Kulturdenkmal
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen Stadtbezirk Hüxtertor-Mühlentor-Gärtnergasse.
Es umfasst die folgenden Grundstücke östlich und westlich der Ratzeburger Allee in einem Abschnitt nördlich der Einmündungen Am Klosterhof und Amselweg:Ratzeburger Allee 47 b bis 51 c (ungerade), Ratzeburger Allee 50 bis 70 (gerade) sowie die rückwärtigen Teile der Grundstücke Gärtnergasse 18 bis 48 (gerade) und Amselweg 1 bis 7 (ungerade).
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
(siehe Anlage unten) (Plan TB I)
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohngebäuden in Überplanung des bestehenden Siedlungsbestandes beidseits eines Teilabschnittes der Ratzeburger Allee geschaffen werden. In die Bauflächen einbezogen sind die hinteren Teile von Grundstücken, die vormals zu Grundstücken an der Gärtnergasse und am Amselweg gehörten.
Lübeck, 23.06.2014 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung