Freigabe von personenbezogenen Daten durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck bei
Mehrfacheigentum bezogen auf die Niederschlagswassergebühr
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck dürfen unter bestimmten Voraussetzungen personenbezogene Daten weitergeben. Die Weitergabe erstreckt sich nur auf Miteigentümerdaten bei Gemeinschaftsflächen, welche zum Beispiel zur Niederschlagswassergebühr veranlagt worden sind. Zu diesen Daten zählen Name, Vorname sowie Anschriften. Diese dürfen an berechtigte Personen herausgegeben werden. Berechtigt ist dabei jeder, der gesamtschuldnerisch mit der Niederschlagswassergebühr für Gemeinschaftsflächen veranlagt wurde und nachweislich Miteigentümer dieser Flächen ist. Vertreter sind auskunftsberechtigt sofern sie von den Miteigentümern zur Vertretung benannt worden sind. Unter Vorlage geeigneter Personaldokumente und nach der Erklärung zur Datenübermittlung, ist dieser zur Auskunft berechtigt. Die Erklärung zur Datenübermittlung ist bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck erhältlich.
Entsorgungsbetriebe Lübeck
Lübeck, im Juli 2014