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Bebauungsplan St. Jürgen / Wasserkunst

 

 

                                              Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier:       Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
               Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan
02.13.00 –
               St. Jürgen /  Wasserkunst – und die dazugehörige 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für
               den Teilbereich  „St. Jürgen / Wasserkunst“ 

 

Für die in dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche sollen folgende Bauleitpläne aufgestellt werden:

 

Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – und

119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „St. Jürgen / Wasserkunst“ 

 

 

Übersichtsplan

 (siehe Anlage unten)

 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 Durch den vorgenannten Bebauungsplan  und die dazugehörige Flächennutzungsplanänderung sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines innenstadtnahen Wohngebietes auf den nicht mehr zu Betriebszwecken benötigten Teilflächen des zwischen Ratzeburger Allee und Wakenitz gelegenen Wasserwerkes geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Bauleitpläne die Fortsetzung der am Süd- bzw. Westufer der Wakenitz verlaufenden Grün- und Wegeverbindung in nördlicher Richtung planungsrechtlich vorbereiten.

 

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 07.07.2014 bis einschließlich 18.07.2014 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 09.07.2014, um 18:30 Uhr, im Foyer des Fachbereiches Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.      

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

 

 

Lübeck, 30.06.2014                                                            Hansestadt Lübeck

                                                                                                Der Bürgermeister

                                                                                                Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    01.07.2014
Anlagen