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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer / Welsbachstraße – und die zugehörige 131. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
hier:         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 06.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer / Welsbachstraße – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 131. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 02.14.00 befindet sich im Stadtteil St. Jürgen (Stadtbezirk Hüxtertor / Mühlentor / Gärtnergasse) der Hansestadt Lübeck, ca. 600 Meter südwestlich der Lübecker Innenstadt. Das ca. 12 ha große Plangebiet wird durch die Kanal-Trave im Norden, die Possehlstraße (B 75) im Osten, durch die Welsbachstraße im Süden sowie die Straße Bei der Gasanstalt im Westen begrenzt.

Der Bereich der 131. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 02.14.00. Lediglich im Nordosten im Bereich des Geniner Ufers geht der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung geringfügig über die Grenze des Bebauungsplans hinaus.

Da das Plangebiet des Bebauungsplans und das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung nahezu identisch sind, ist eine Differenzierung im nachfolgenden Übersichtsplan nicht darstellbar.

Übersichtsplan
siehe Anlage

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines städtischen Wohnquartiers im Geschosswohnungsbau zzgl. Schul- und Kitastandort geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 12.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes!

Eine öffentliche Erörterungsveranstaltung kann aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden.

Im weiteren Verfahren ist eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorsehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 03.08.2021          

                                          

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.08.2021
Anlagen