Öffentliche Auslegung
Zur Änderung der Stadtverordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“
Hier: öffentliche Auslegung gemäß § 19 Abs. 2 LNatschG
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck in Travemünde eine etwa 67,06 ha große Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“ zu entlassen. Der neue Geltungsbereich der Stadtverordnung ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Karte.
Auslegung:
Der Entwurf der Änderung der Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“ mit der Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000 und den dazugehörigen Begründungen liegen vom 02.08.2021 bis zum 02.09.2021 im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen kann aufgrund der derzeitigen Regelungen nur unter vorheriger Terminvereinbarung (0451/ 122-3917) erfolgen.
Jedermann kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit bei der unteren Naturschutzbehörde seine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 2 und 19 LNatschG und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
als untere Naturschutzbehörde