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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 33.05.00 – Priwall Waterfront

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck


hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 33.05.00 – 
            Priwall   Waterfront, Teilbereich 1 – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 07.07.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich 1 – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 23.07.2014 bis einschließlich 22.08.2014 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen mit aus:

 

1.      Umweltbericht und umweltbezogene Fachgutachten zu folgenden Themen:

 

  • Schutzgut Klima und Luft einschließlich Luftschadstoffuntersuchung,
  • Schallemissionen und –immissionen und deren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere,          Pflanzen und Landschaft, einschließlich schalltechnischer Untersuchung; Schutzgut Boden einschließlich
  • Informationen zur aktuellen Altlasten- und Abfallsituation (Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise   gegeben zu dem im Plangebiet anstehenden Boden und dessen naturschutzfachliche Bedeutung, zur     Wahrscheinlichkeit von Munitionsfunden und zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den         Boden.);
  • Schutzgut Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser) einschließlich Informationen zu Baugrundverhältnissen, zur Versickerungsfähigkeit und zur Regenwasserbewirtschaftung  (Es werden Aussagen getroffen zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Grundwasserneubildung sowie auf den Abfluss von Niederschlagswasser.);
  • Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, einschließlich Informationen zur FFH-Verträglichkeit (FFH-Gebiet „Traveförde und angrenzende Flächen“ und Vogelschutzgebiet „Traveförde“ sowie „Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave“), zum Artenschutz sowie zur Vermeidung und zum Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Es werden Aussagen getroffen zum Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Vögel und Fledermäuse, zu Auswirkungen durch Lebensraumverlust, zur Bewertung von Störwirkungen, Kompensationsmaßnahmen sowie zu Belangen des Artenschutzes. Des Weiteren werden Aussagen getroffen zu den vorhandenen Biotoptypen und Gehölzen, zu gesetzlich geschützten Biotopen sowie zu Beeinträchtigungen durch den Vollzug der Planung und deren Vermeidung, Minimierung bzw. Kompensation.);
  • Schutzgut Landschaft einschließlich Landschaftsbild;
  • Schutzgut Kultur- und Sonstige Sachgüter;
  • Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit im Zusammenhang mit touristischen Nutzungen einschließlich Ferienwohnen, Arbeiten, Verkehr und landschaftsbezogener Erholung, Hochwasserschutz (Es werden Aussagen getroffen zu Lärm und anderen Immissionen, Verkehrsbelastungen, visuelle Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft.);
  • Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes.

 

 

2.      Umweltbezogene Hinweise/ Stellungnahmen zu den folgenden Themen:

  • Allgemeine Naturschutzbelange: Aktuelle Grenze des Naturschutzgebietes, Biotopkartierung, Aktualisierung faunistischer und floristischer Erfassungen, Kartierung gesetzlich geschützter Biotope, Beeinträchtigung durch Verschattung, Vorkommen von Pflanzen der Roten Liste, Bodenschutz/ Altlasten, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, Pflanzmaßnahmen und deren Anrechnung auf die Ausgleichsmaßnahmen, Sicherstellung eines Monitorings, Auswirkungen auf Biotope, Lebensraumtypen und Arten, Nachweis der Ausgleichsflächen und –maßnahmen; Sensibilisierung zukünftiger Nutzer
  • Artenschutz: Ermittlung der planungsrelevanten Arten, insbesondere Vögel, Fledermäuse,
  • FFH- und Naturschutzgebiet: Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes „Traveförde und angrenzende Flächen“ durch die Planung, Auswirkungen auf die FFH- und Vogelschutzgebiete Traveförde und angrenzende Flächen sowie Küste Klützer Winkel und Ufer Dassower See und Trave, Auswirkungen auf die Schutzgebiete sowie Erholungsnutzung durch geplante touristische Nutzung,
  • Genehmigung für die Umwandlung vorhandener Waldflächen im Plangebiet;
  • Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild, Gebäudehöhen; Durchgrünung und dauerhafte Pflege
  • Immissionsschutz: Verkehrs- und Schiffslärm, Vorbelastung der umliegenden Schutzgebiete;
  • Wasser/Boden: Versickerung und Versickerungsfähigkeit im Baugebiet im Hinblick auf das anfallende Niederschlagswasser und Gefährdung des Grundwassers durch Altlasten, Entwässerung, Schmutzwasserentsorgung; Hochwasserschutz
  •  Verkehr, Erschließung, Öffentlicher Personennahverkehr.

 

 

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde, Stadtbezirk Priwall.

Es umfasst die folgenden Grundstücke:

Der Teilbereich 1 umfasst die Flächen rund um den Passathafen und erstreckt sich vom Fähranleger an der Südermole im Nordosten bis zum zukünftigen Seglerplatz an der südwestlichen Ecke des Passathafens, im Süden und Osten begrenzen die Mecklenburger Landstraße und der Dünenweg das Plangebiet. Die Wasserflächen des Passathafens einschließlich des Liegeplatzes der Passat sind in den Geltungsbereich integriert.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

(siehe Anlage unten)

 

 

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Tourismusprojektes mit vielfältigen Ferienunterkünften, Gastronomie, Läden, Erlebniscenter geschaffen werden. Des Weiteren sind Flächen bzw. Einrichtungen für Seglervereine des Sportboothafens und ein öffentlicher Parkplatz vorgesehen.

 

 

Lübeck, 07.07.2014                                                                                         Hansestadt Lübeck
                                                                                                                             Der Bürgermeister
                                                                                                                             Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                             Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.07.2014
Anlagen