Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 33.05.00 –
Priwall Waterfront, Teilbereich 1 – nach § 3 (2) BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 07.07.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich 1 – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 23.07.2014 bis einschließlich 22.08.2014 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen mit aus:
1. Umweltbericht und umweltbezogene Fachgutachten zu folgenden Themen:
2. Umweltbezogene Hinweise/ Stellungnahmen zu den folgenden Themen:
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde, Stadtbezirk Priwall.
Es umfasst die folgenden Grundstücke:
Der Teilbereich 1 umfasst die Flächen rund um den Passathafen und erstreckt sich vom Fähranleger an der Südermole im Nordosten bis zum zukünftigen Seglerplatz an der südwestlichen Ecke des Passathafens, im Süden und Osten begrenzen die Mecklenburger Landstraße und der Dünenweg das Plangebiet. Die Wasserflächen des Passathafens einschließlich des Liegeplatzes der Passat sind in den Geltungsbereich integriert.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
(siehe Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Tourismusprojektes mit vielfältigen Ferienunterkünften, Gastronomie, Läden, Erlebniscenter geschaffen werden. Des Weiteren sind Flächen bzw. Einrichtungen für Seglervereine des Sportboothafens und ein öffentlicher Parkplatz vorgesehen.
Lübeck, 07.07.2014 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung