Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
- Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am
06.05.2021 folgende Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 25.03.2021 nachstehende Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 gewidmet:
| Gemarkung: Schönböcken | Flur: | Flurstücke: | 
| Vierhörn | 1 | 385 396 | 
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
- Rechtsbehelfsbelehrung
 Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Großer Bauhof 14, Postfach, 23539 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.de-mail.de erhoben werden
- Die Widmungsverfügung mit Beschlussvorlage und Lageplan können im Internet unter luebeck.de/Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Lübeck, den 06.05.2021
Hansestadt Lübeck
Jan Lindenau 
Bürgermeister