Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und zugehörige 134. Änderung des Flächennutzungsplans
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 07.06.2021 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und der zugehörigen 134. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde in den Gemarkungen Teutendorf und Travemünde und umfasst Flächen zwischen der Bundesstraße 75 und der Teutendorfer Siedlung sowie Teile des Gewerbegebiets Am Dreilingsberg. Begrenzt wird das ca. 27,2 ha große Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich der 134. Änderung des FNP bleibt geringfügig hinter der Abgrenzung des Bebauungsplans 32.61.00 zurück. Er umfasst nicht die Gewerbeflächen Am Dreilingsberg, die Zufahrt von der Straße An der Bäk zur landwirtschaftlichen Fläche, die Zufahrt von der Ringstraße zum rückwärtigen Grundstück sowie einen Teilbereich am südlichen Rand der landwirtschaftlichen Fläche, da die Darstellungen des geltenden FNP bereits den Planungszielen für diese Flächen entsprechen.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets mit Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie zwei Kindertagesstätten geschaffen werden.
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 26.07.2021 bis einschließlich 27.08.2021. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 32.61.00 und der zugehörigen 134. Änderung des FNP, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründungen), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Verkehrsuntersuchung mit Prognosen der zukünftigen Verkehrsentwicklung im Plangebiet und im bestehenden Verkehrsnetz inkl. Aufzeigen der erforderlichen Umbaumaßmaßnahmen im bestehenden Verkehrsnetz;
Schalltechnische Untersuchungen zur Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastungen durch Gewerbe- und Verkehrslärm auf die geplanten Nutzungen sowie auf die bestehenden Nutzungen in der Umgebung;
Stellungnahmen zur Verkehrsplanung, zur ÖPNV-Anbindung, zum Fuß- und Radwegenetz, zum ruhenden Verkehr, zum Immissionsschutz, zur Löschwasserversorgung und zu Spielplätzen.
Kartierung der vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen;
Gutachterliche Prüfung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natura2000-Schutzgebiete;
Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Maßnahmen zum naturschutzfachlichen Ausgleich;
Allgemeine Vorprüfung der Auswirkungen der naturnahen Umgestaltung der Moorbek auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere;
Faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzprüfung mit Beschreibung der voraussichtlichen Auswirkungen auf die vorkommenden Arten durch die naturnahe Umgestaltung der Moorbek;
Stellungnahmen zu den Rastvögel-Vorkommen, zum Artenschutz und zu sogenannten Schottergärten.
Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes;
Darstellung der voraussichtlichen Veränderungen durch die Neubebauung und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser;
Allgemeine Vorprüfung der Auswirkungen der naturnahen Umgestaltung der Moorbek auf die Schutzgüter Boden und Wasser;
Geotechnische Untersuchungen zur Baugrundbeurteilung und zur naturnahen Umgestaltung der Moorbek;
Erläuterungen zur Renaturierung der Moorbek;
Hydraulischer Nachweis für das Einzugsgebiet der Moorbek;
Stellungnahmen zur Ableitung und Rückhaltung von Niederschlagswasser, zur Versiegelung des Bodens, zur Umgestaltung der Moorbek, zu einem potentiellen Altlastenstandort, zum Hochwasserrisiko und zum Küstenschutz.
Beschreibung der klimatischen Ausgangssituation und Beurteilung der Auswirkungen der Planung;
Allgemeine Vorprüfung der Auswirkungen der naturnahen Umgestaltung der Moorbek auf die Schutzgüter Klima und Luft;
Konzeptionelle Untersuchungen zur Energieversorgung;
Stellungnahmen zur Energieversorgung, zum Klimaschutz, zum Luftaustausch, zu Emissionen und zu Dachbegrünungen.
Archäologische Prospektion;
Stellungnahme zur archäologischen Prospektion.
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, Darstellung der voraussichtlichen Veränderungen durch die Neubebauung, Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen;
Landschaftpflegerischer Begleitplan zur naturnahen Umgestaltung der Moorbek;
Allgemeine Vorprüfung der Auswirkungen der naturnahen Umgestaltung der Moorbek auf das Schutzgut Landschaft;
Darstellungen und Ausführungen zur Entlassung von Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) Travemünder Winkel (LSG-Entlassungsverfahren);
Stellungnahmen zur Topografie, zur Grünplanung im Plangebiet, zur Entlassung von Teilflächen aus dem LSG Travemünder Winkel.
Aussagen hierzu sind dem Umweltbericht zu entnehmen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Tel.: 0451-122 6118 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Lübeck, 09.07.2021
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung