hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 114. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Godewind / Am Fahrenberg
sowie des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.07.2014 die öffentliche Auslegung der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Godewind/ Am Fahrenberg und des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – beschlossen.
Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienapartments, Geschosswohnungen und eines Parkhauses/ einer Parkpalette in Travemünde geschaffen werden. Bestehende Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzungen sowie das Blockheizkraftwerk der Stadtwerke werden im Plangebiet planungsrechtlich gesichert.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde. Es umfasst die in der Gemarkung Gneversdorf, Flur 3 gelegenen Flurstücke 39/76, 39/86 tlw., 41/15, 41/25, 41/26, 42/1 tlw., 174/43 und 337/39 sowie die in der Gemarkung Travemünde, Flur 3, gelegenen Flurstücke 61/5 tlw., 61/6, 61/7, 61/8, 61/11, 61/12 tlw., 61/15, 61/16, 112, 113, 133, 458/61, 476/61, 485/61, 514/61, 515/61, 516/61, 517/61, 535/61, 547/61, 560/61, 578/61 und 607/61.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan:
(siehe Anlage)
Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Godewind/ Am Fahrenberg und des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die jeweils dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 23.07.2014 bis einschließlich 22.08.2014, montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Umweltrelevante Informationen sind aus dem jeweils zugehörigen Umweltbericht (Kapitel 6 der jeweiligen Begründung), den Fachgutachten sowie den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Schutzgut Mensch:
Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:
Schutzgüter Boden und Wasser:
Schutzgüter Klima und Luft:
Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Schutzgut Landschaft:
Der Entwurf der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf des Bebauungsplanes 32.13.00 und die zugehörigen Begründungen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 32.13.00 unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 32.13.00 nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Lübeck, 10. Juli 2014 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung