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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 114. Änderung des
            Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Godewind / Am Fahrenberg
            sowie des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.07.2014 die öffentliche Auslegung der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Godewind/ Am Fahrenberg und des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fah­renberg – beschlossen.

 

Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Vorausset­zungen für die Errichtung von Ferienapartments, Geschosswohnungen und eines Parkhauses/ ei­ner Parkpalette in Travemünde geschaffen werden. Bestehende Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzungen sowie das Blockheizkraftwerk der Stadtwerke werden im Plangebiet planungsrechtlich gesichert.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde. Es umfasst die in der Gemarkung Gneversdorf, Flur 3 gelegenen Flurstücke 39/76, 39/86 tlw., 41/15, 41/25, 41/26, 42/1 tlw., 174/43 und 337/39 sowie die in der Gemarkung Travemünde, Flur 3, gelegenen Flurstücke 61/5 tlw., 61/6, 61/7, 61/8, 61/11, 61/12 tlw., 61/15, 61/16, 112, 113, 133, 458/61, 476/61, 485/61, 514/61, 515/61, 516/61, 517/61, 535/61, 547/61, 560/61, 578/61 und 607/61.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

(siehe Anlage)

 

 

 

Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Godewind/ Am Fahrenberg und des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fah­renberg – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die jeweils dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 23.07.2014 bis einschließlich 22.08.2014, montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donners­tags von 08.00 bis 18.00 Uhr so­wie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdge­schoss) öffentlich aus.

 

Umweltrelevante Informationen sind aus dem jeweils zugehörigen Umweltbericht (Kapitel 6 der je­weiligen Begründung), den Fachgutachten sowie den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

 

Schutzgut Mensch:

  • auf das Plangebiet einwirkende Immissionen aus der Um­ge­bung, insbesondere durch den Verkehre der angrenzenden Straßen, der Bahnlinie Lübeck-Lübeck Travemünde Strand, Gewerbebetriebe und das Blockheizkraftwerk im Plangebiet, sowie durch die Nutzungen im Plangebiet verursachte Emissionen (Lärmtechnisches Gutachten);
  • Bodenbeschaffenheit / Altlasten im Plangebiet (Altlastengutachten);
  • Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser;
  • Machbarkeit der Abwicklung planinduzierter Verkehre (Verkehrsgutachten).

Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:

  • Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Vögel (insbesondere Gehölzbrüterarten) und Fledermäuse, artenschutz­rechtliche Betrachtung der voraussichtlichen Auswirkun­gen durch die Umsetzung der Planung auf die Lebensräume dieser Tiere (Artenschutz­gutachten);
  • vorhandene Biotoptypen, Bäume und Gehölze im Plangebiet (Landschaftsplanerischer Fachbeitrag);
  • Aussagen zur Beurteilung des Eingriffs und zum geplanten Ausgleich / Ersatz (Land­schaftsplanerischer Fachbeitrag).

Schutzgüter Boden und Wasser:

  • Bodenbeschaffenheit (Baugrunduntersuchung);
  • Auswirkungen der geplanten Bodenversiegelung (Landschaftsplanerischer Fachbei­trag);
  • Umgang mit dem anfallenden Niederschlagwasser.

Schutzgüter Klima und Luft:

  • Aussagen zu kleinklimatischen Auswirkungen der Planung;
  • Aussagen zur Luftqualität im Plangebiet;
  • Aussagen zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der Planung.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • Umgang mit dem vorhandenen Denkmal des ehemaligen Autohauses.

Schutzgut Landschaft:

  • Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

 

Der Entwurf der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf des Bebauungs­planes 32.13.00 und die zugehörigen Begründungen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah­men können bei der Beschlussfassung über die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 32.13.00 unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 114. Än­derung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 32.13.00 nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Lübeck, 10. Juli 2014                                                                    Hansestadt Lübeck

                                                                                                      Der Bürgermeister

                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                      Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.07.2014
Anlagen