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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 105. Änderung des
            Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Breden / Segeberger
            Landstraße sowie des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße –
            nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.07.2014 die öffentliche Auslegung der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – beschlossen.

Durch diese Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Reithalle im Nordosten des Stadtgebietes an der Grenze zur Gemeinde Stockelsdorf geschaffen werden.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz-Nord, Stadtbezirk Groß Steinrade / Schönböcken. Es umfasst in der Gemarkung Groß Steinrade, Flur 0, die Flurstück 469/4 (tlw.), 466/10 (tlw.), 467 (tlw.), 470/3, 469/3 und 468.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

(siehe Anlage)

 

 

 

Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die jeweils dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 23.07.2014 bis einschließlich 22.08.2014 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donners­tags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Umweltrelevante Informationen sind aus dem jeweils zugehörigen Umweltbericht (Kapitel 6 der jeweiligen Begründung) sowie den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

 

Schutzgut Mensch:

  • auf das Plangebiet einwirkende Immissionen aus der Um­ge­bung, insbesondere durch den Verkehr auf der  Segeberger Landstraße (L 332) sowie zu den Emissionen durch den Betrieb der Reitanlage, insbesondere durch Zu- und Abfahrtsverkehr sowie Sonderveranstaltungen;
  • visuelle Beeinträchtigungen durch die Errichtung der Reithalle und Auswirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft.

 

Schutzgüter Pflanzen und Tiere:

  • Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Vögel (insbesondere Ge­hölzbrütearten), Fledermäuse, Amphibien sowie Haselmaus, artenschutz­rechtliche Betrachtung der voraussichtlichen Auswirkungen durch die Errichtung der Reit­halle sowie den Betrieb der Reitsportanlage (Störwirkungen) auf die Lebensräume dieser Tiere
  • vorhandene Biotoptypen und Gehölze, Auswirkungen durch die Umsetzung der Planung auf die unmittelbar angrenzenden Knicks und vorhandenen Gehölzbestände;
  • Aussagen zur Eingriffsbeurteilung.

 

Schutzgüter Boden und Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser):

  • Bodenbeschaffenheit / -funktion und geplanten Bodenversiegelung;
  • Regenrückhalteteich (ehemaligen Kleingewässer) sowie zum Umgang mit dem anfallenden  Niederschlagwasser

Schutzgut Landschaft:

  • Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Errichtung einer Reithalle sowie
  • Auswirkungen auf den angrenzenden Naturraum.

 

Der Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf des Bebauungs­planes 23.25.00 und die zugehörigen Begründungen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah­men können bei der Beschlussfassung über die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Lübeck, 14.07.2014                                                                      Hansestadt Lübeck

                                                                                                      Der Bürgermeister

                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                      Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.07.2014
Anlagen