hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Breden / Segeberger
Landstraße sowie des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße –
nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.07.2014 die öffentliche Auslegung der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – beschlossen.
Durch diese Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Reithalle im Nordosten des Stadtgebietes an der Grenze zur Gemeinde Stockelsdorf geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz-Nord, Stadtbezirk Groß Steinrade / Schönböcken. Es umfasst in der Gemarkung Groß Steinrade, Flur 0, die Flurstück 469/4 (tlw.), 466/10 (tlw.), 467 (tlw.), 470/3, 469/3 und 468.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan:
(siehe Anlage)
Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße und des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die jeweils dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 23.07.2014 bis einschließlich 22.08.2014 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Umweltrelevante Informationen sind aus dem jeweils zugehörigen Umweltbericht (Kapitel 6 der jeweiligen Begründung) sowie den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Schutzgut Mensch:
Schutzgüter Pflanzen und Tiere:
Schutzgüter Boden und Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser):
Schutzgut Landschaft:
Der Entwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf des Bebauungsplanes 23.25.00 und die zugehörigen Begründungen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 23.25.00 nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Lübeck, 14.07.2014 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung