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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm 14 bis 34 –
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm 14 bis 34 – im Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB soll nicht durchgeführt werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm 14 bis 34 – liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken, zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben, westlich des dortigen Campingplatzes sowie östlich des Grundstückes Steinrader Damm Nr. 36 und zwischen dem Steinrader Damm und der Schönböckener Hauptstraße östlich des dortigen Sportplatzes.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anlage

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebiets zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern, Reihenhäusern sowie mit einer Kindertagesstätte geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 05.07.2021 bis einschließlich 23.07.2021 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter:
    luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren.html
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr. Da das Verwaltungsgebäude aufgrund der Corona-Pandemie nur mit Termin betreten werden darf, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6154 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.

Ein öffentliche Erörtungsveranstaltung kann aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 02.07.2021                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    04.07.2021
Anlagen