Bekanntmachung der Einziehungsabsicht
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 26.06.2014 folgende Einziehung gemäß Plan beschlossen:
Zwei öffentliche Wege und eine Dreiecksfläche östlich der Luisenstraße bei den Gebäuden 2-36:
Gemarkung St. Gertrud, Flur 7, Flurstücke 7/1, 47/7 und 6/7
Skizze:
(Siehe Anlage unten)
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
In der Zeit vom 06.08.2014 bis 03.09.2014 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für alle zur Einsicht aus.
Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – oder im i-Punkt zu erheben.
Lübeck, den 29.07.2014
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister