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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall –

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Gemäß § 13 Abs.2 Nr. 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – liegt im Stadtteil Travemünde,

  • südlich des Landschaftsschutzgebiets Brodtener Winkel und der Straße Kowitzberg,
  • nördlich der Straße Strandweg,
  • östlich der Straße Leegerwall und
  • westlich der Straßen Strandredder und Helldahl.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen geschaffen werden.

 

Übersichtsplan
siehe Anlage

 

Lübeck, 16.06.2021                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.06.2021
Anlagen