Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall –
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Gemäß § 13 Abs.2 Nr. 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – liegt im Stadtteil Travemünde,
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen geschaffen werden.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Lübeck, 16.06.2021
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung