Aufgrund des § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Lübecker Schwimmbäder vom 23.03.2006 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben:
1. Schüssler, Sieglinde / Werkleiterin
Die Werkleiterin vertritt die Hansestadt Lübeck in Angelegenheiten des Unternehmens. Sie zeichnet
unter dem Namen Lübecker Schwimmbäder ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses.
Die Genannte besitzt Bankvollmacht.
2. Niehus, Dorte / stellv. Werkleiterin
Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 50.000 und im
wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 3.000 monatlich nicht überschreiten. Die Genannte
besitzt Bankvollmacht.
3. Kindermann, Marko / Personalwesen
Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im
wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten.
4. Mattke, Wolfgang / Techn. Leiter
Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen für den Abschluss von Energieverträgen, die zur laufenden Betriebsführung
gehören, bis zu einer Wertgrenze von € 100.000. Darüber hinaus ist er zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 50.000 und im
wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 8.000 monatlich nicht überschreiten, berechtigt.
5. Saß, Heidrun / Buchhaltung
Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im
wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten. Sie zeichnet
Willenserklärungen in Mietangelegenheiten des Betriebes in Vertretung.
6. Scholl, Peter / Controlling
Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 3.000 und im
wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 600 monatlich nicht überschreiten.
7. Kindermann, Svenja / allg. Verwaltung
Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von
Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzellfall eine Wertgrenze von € 3.000 und im
wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 1.000 monatlich nicht überschreiten.
8. Bohnsack, Stefan / Technik-Pool
Der Genannte ist zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine
Wertgrenze von € 500 nicht überschreitet, berechtigt.
9. Nesseler, Michael / Technik-Pool
Der Genannte ist zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine
Wertgrenze von € 500 nicht überschreitet, berechtigt.
10. Rojewski, Dirk / Technik-Pool
Der Genannte ist zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine
Wertgrenze von € 500 nicht überschreitet, berechtigt.
Die stellv. Werkleitung zeichnet grundsätzlich mit dem Zusatz „In Vertretung“. Die unter Ziffer 3-7 genannten Personen zeichnen grundsätzlich mit dem Zusatz
“Im Auftrag“.
Alle bisher erfolgten Veröffentlichungen von Vollmachten u. Befugnissen für die Lübecker Schwimmbäder werden hiermit gegenstandslos.
Lübeck, den 03.09.2014
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister