Öffentliche Auslegung
Der Stadtverordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Küstenlandschaft Priwall“
Hier: öffentliche Auslegung gemäß § 19 Abs. 2 LNatschG
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck auf dem Priwall ein etwa 43,26 ha großes
Landschaftsschutzgebiet „Küstenlandschaft Priwall“ neu auszuweisen. Der Geltungsbereich der Stadtverordnung ergibt sich aus der als Anlage 4 beigefügten Karte.
Auslegung:
Der Entwurf der Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Küstenlandschaft Priwall“ mit der Übersichtskarte im Maßstab 1:15.000
liegt vom 31.05.2021 bis zum 30.06.2021 beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde in Lübeck, Kronsforder Allee 2 - 6, Altbau I. Stock, im
Vorraum der Zimmer 1.038 und 1.039 öffentlich aus.
Die Unterlagen können zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: montags bis dienstags jeweils 8.00 - 14.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 16.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr.
Da das Verwaltungsgebäude aufgrund der Corona-Pandemie nur mit Termin betreten werden darf, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der Geschäftsstelle des Bereichs Umwelt-, Natur und Verbraucherschutz unter der Tel.: 0451-122 3986 oder per E-Mail: unv@luebeck.de.
Jedermann kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit bei der unteren Naturschutzbehörde eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 2 und 19 LNatschG
und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
als untere Naturschutzbehörde