Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
Nachdem in den letzten 6 Wochen keine weiteren Nachweise des hochpathogenen aviären Influenza-Virus (HPAIV) des Subtyps H5 bei Wildvögeln auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck erfolgt sind, wird nach erneuter Risikobewertung die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 10.11.2020 aufgehoben.
Die Aufhebung tritt am Tage nach Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung in Kraft.
Hinweis:
Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicher-heitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen vom 11.11.2020 ist weiterhin zu beachten.
Danach ist die Aufnahme von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler unverändert verboten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck -Der Bürgermeister, Bereich UNV, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Carl-Gauß-Str. 9, 23562 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de erhoben werden.
Lübeck, den 07.05.2021
Hansestadt Lübeck – Der Bürgermeister
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Im Auftrag
gez. Dr. Tischbirek, ltd. Amtstierärztin