Freitag, 19.04.2024 4° C

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus

Allgemeinverfügung
der Hansestadt Lübeck
über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck

hier: Aufhebung der mit Allgemeinverfügung vom 24.04.2021 angeordneten ergänzenden Maßnahmen aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letzten sieben Tagen

Gemäß § 28b Absatz 2 IfSG i.V.m. dem Runderlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vom 23.04.2021 wird die Allgemeinverfügung über Maßnahmen aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letzten sieben Tagen vom 24.04.2021 mit Wirkung ab dem 07.05.2021 aufgehoben.

Begründung:

Die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung über Maßnahmen aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letzten sieben Tagen vom 24.04.2021 ist nach § 28b Absatz 2 IfSG i.V.m. mit dem Runderlass des Landes Schleswig-Holstein vom 23.04.2021 bis zu dem Zeitpunkt beschränkt, in dem in der Hansestadt Lübeck ab dem Tag nach dem Eintreten der ergänzenden Maßnahmen an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet. Maßgeblich für die Berechnung sind die vom RKI veröffentlichten Meldezahlen unter https://rki.de/inzidenzen. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage. Seit dem 29.04.2021 wurde dieser Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Demgemäß ist die Allgemeinverfügung zum übernächsten Tag aufzuheben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Aufhebung der Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck, vertreten durch den Bürgermeister, Bereich Gesundheitsamt, Sophienstraße 2-8, 23560 Lübeck einzulegen oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de.

Auf Antrag kann das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise anordnen.

Lübeck, den 06.05.2021

Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    06.05.2021