Donnerstag, 28.03.2024 4° C

15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 18.03.2021

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 24.04.2019 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 11.02.2021 (Sondersitzung) und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

1.
§ 2 Bürgerschaft
wird wie folgt ergänzt:

(5) In öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft sind Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch die Medien und/oder die Hansestadt Lübeck mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig. Die Sitzungen können sowohl live übertragen als auch in Mediatheken zur Verfügung gestellt werden. Die gesetzlichen Rechte der Anwesenden sind zu beachten.
Die geplante Aufnahme ist der Stadtpräsidentin/dem Stadtpräsidenten vor der Sitzung anzuzeigen. Sie oder er kann Aufnahmen, die den Sitzungsablauf stören, untersagen.

2.
Es wird ein neuer § 2a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt eingefügt:

(1) Im Falle von Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Bürgerschaftsmitglieder an
Sitzungen der Bürgerschaft erschweren oder verhindern, können die notwendigen Sitzungen der Bürgerschaft ohne persönliche Anwesenheit der Bürgerschaftsmitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei sind geeignete technische Hilfsmittel einzusetzen, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadtpräsidentin/der Stadtpräsident in Abstimmung mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister.

(2) Sitzungen der Ausschüsse und der Beiräte können entsprechend Abs. 1 durchgeführt werden, sofern zu dem Zeitpunkt der Sitzung die erforderliche Infrastruktur räumlich, zeitlich
und technisch zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung hierüber trifft die/der Ausschussvorsitzende in Abstimmung mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister.

(3) Wahlen dürfen in einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 nicht durchgeführt werden.

(4) Es wird ein Verfahren entwickelt, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Fall der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Absatzes 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Absatzes 1 bekanntgemacht.

(5) Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 GO wird durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt.

(6) Alles Nähere regelt die Geschäftsordnung der Bürgerschaft.

3.
§ 15 Entschädigungen

In § 15 Abs. 1 S. 2 wird am Ende des Satzes gestrichen „sowie für die oder den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen“. Ebenfalls gestrichen wird der Abs. 4 Nr. 8.

4.
§ 18 Bekanntmachungen und Verkündungen
wird wie folgt gefasst:

(1) Örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Hansestadt Lübeck erfolgen - mit Ausnahme der örtlichen Bekanntmachungen und Verkündungen nach dem BauGB -
durch Bereitstellung im Internet unter
www.bekanntmachungen.luebeck.de unter Angabe des jeweiligen Bereitstellungstages.
Örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen gemäß BauGB erfolgen in der Zeitung „Lübecker Nachrichten“. Die Inhalte der entsprechenden Bekanntmachungen und Unterlagen werden zusätzlich im Internet unter
www.bekanntmachungen.luebeck.de eingestellt.

(2) Anderslautende Rechtsvorschriften über örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen bleiben unberührt.

(3) Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen.
Diese sind zu beziehen unter: Hansestadt Lübeck – Der Bürgermeister – 1.101 Bürgermeisterkanzlei, Breite Straße 62, 23539 Lübeck. Textfassungen werden unter gleicher Adresse zur Mitnahme bereitgestellt.

5.
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

-------------------------------------------------------------

Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 11.03.2021 (Az.: IV 313-160-334/2016-2983/2019-16938/2021) erteilt.

Lübeck, den 18.03.2021

Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    29.03.2021