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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 01.77.00 – Nördliche Wallhalbinsel –
hier:         Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 15.02.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 01.77.00 – Nördliche Wallhalbinsel – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil Innere Stadt. Begrenzt wird das 10,5 ha große Plangebiet im Nordwesten durch den zur Roddenkoppel gelegenen Wallhafen, im Nordosten und im Südosten durch den altstadtseitigen Hansahafen, sowie im Südwesten durch die Willy-Brandt-Allee mit dem Verkehrsknoten zur verkehrlichen Anbindung des Plangebiets an die Lastadie.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe in der Anlage

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des von der Projektinitiative Hafenschuppen (PIH) erarbeiteten Konzepts für die Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in Lübeck geschaffen werden.

Der historische Gebäudebestand soll erhalten und durch eine Mischung aus Wohnungen, kulturellen Angeboten sowie gewerblichen Betrieben nachgenutzt werden und im Südwesten der Nördlichen Wallhalbinsel durch zwei neue Gebäude (Bürogebäude und Hotel) ergänzt werden.

Vorgesehen sind Flächen für die Entwicklung einer Nutzungsmischung im Rahmen eines Urbanen Gebiets sowie Hafenflächen und urbane Freiräume für die Öffentlichkeit.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgt vom 07.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021. In dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung öffentlich aus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter:
    https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren.html
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr. Da das Verwaltungsgebäude aufgrund der Corona-Pandemie nur mit Termin betreten werden darf, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6147 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de). Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts zum Bebauungsplan  (Kapitel 6 der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

  • Schutzgüter Klima und Luft:

Beschreibung der klimatischen Ausgangssituation sowie der Luftqualität und Beurteilung der Auswirkungen der Planung im Umweltbericht;
Stellungnahmen zur Energieversorgung und zum Energiekonzept;
Stellungnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung;
Stellungnahme zu Begrünung der Freiflächen;
Stellungnahme zur Verbesserung der Luftqualität durch Begrünungsmaßnahmen.

  • Schutzgüter Boden und Wasser:

Altlasten-Detailuntersuchung mit Bodenproben, Bodenluftprüfungen und Schichtwasseruntersuchungen mit einer Beschreibung der Geologie und Hydrogeologie;
Untersuchungsergebnisse der Errichtung einer Bodenluftmessstelle und Durchführung von Raum- und Bodenluftuntersuchungen;
Beschreibung der Ergebnisse der Gutachten und der möglichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser im Umweltbericht;
Stellungnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung;
Stellungnahmen zur Bodenversiegelung.

  • Schutzgüter Pflanzen und Tiere/ biologische Vielfalt:

Artenschutzrechtliche Betrachtung mit Realerfassung der Fledermauswinterquartiere, Einschätzung des Potentials für Fledermaussommerquartiere und für weitere artenschutzrechtlich relevante Arten sowie die Überprüfung der voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf diese Arten;
Darstellung von  Maßnahmen zum artenschutzrechtlichen Ausgleich, sofern keine weiterführenden Untersuchungen zur Bestimmung des genauen Ausgleichs erfolgen;
Stellungnahmen zur Freiflächengestaltung, zu Begrünungsmaßnahmen und zu Ausgleichsmaßnahmen;
FFH-Vorprüfung;
Stellungnahmen zu potentiellen und zu vorhandenen Tierarten und zum Artenschutz;
Stellungnahmen zu den Zielen des angrenzenden FFH-Gebiets.

  • Schutzgut Ortsbild/Landschaft:

Stellungnahme zu Baumpflanzungen und Fassadenbegrünung;
Beschreibung des Landschaftsbilds und der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen durch Neubebauung im Umweltbericht.

  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

Erläuterung der Berücksichtigung der Auswirkungen der Planung auf schützenswerte Denkmalsubstanz und auf Auswirkungen auf das UNESCO Welterbe „Lübecker Altstadt“ in der Begründung;
Stellungnahme zu Auswirkungen auf Sichtachsen auf die Lübecker Altstadt (Welterbe).

  • Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit:

Verkehrsuntersuchung mit Prognosen und Beurteilung der weiteren verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz und die zukünftige Verkehrsentwicklung im Plangebiet;
Stellungnahmen zur Verkehrsplanung, zum Rad- und Fußwegenetz sowie zur Unterbringung des ruhenden Pkw- und Fahrradverkehrs;
Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastungen durch Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm auf die geplanten Nutzungen und die Nutzungen in der Umgebung;
Stellungnahmen zum Immissionsschutz und zum Lärm;
Stellungnahmen zum Hochwasserschutz;
Stellungnahmen zur Wassernutzung.

  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:

Aussagen hierzu sind dem Umweltbericht zu entnehmen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 26.03.2021                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.03.2021
Anlagen