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Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

Stadtverordnung 

über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LÖffZG) vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landes-verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird verordnet:

 

 

§ 1

 

In der Hansestadt Lübeck dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem

 

1. März 2015                   Anlass: „Lübecker Presseball“

7. Juni 2015                    Anlass: „Lübeck klingt“

4. Oktober 2015             Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

1. November 2015        Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

6. März 2016                  Anlass: „Lübecker Presseball“

5. Juni 2016                   Anlass: „Lübeck klingt“

2. Oktober 2016            Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

6. November 2016        Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

 

§ 2

 

Die Regelungen des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutz-gesetz) vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965), des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.06.2002 (BGBl. I S. 2318), des Arbeitszeitgesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170/1171) sowie die tarif-lichen Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern werden von dieser Stadtverordnung nicht berührt.

 

 

§ 3

 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufs-stellen außerhalb der
      dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.

 

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 14 Ladenöffnungszeitengesetz mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro
      geahndet werden.

 

 

§ 4

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

Lübeck, den 11.11.2014

 

 

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    25.11.2014