Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 (1) BauGB
für den Bebauungsplan 32.01.04 – Travemünde Strandpromenade – Maritim – ehem. Aqua Top
Für die in dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bauleitplan aufgestellt werden:
Bebauungsplan 32.01.04 – Travemünde Strandpromenade – Maritim – ehem. Aqua Top
(siehe Anlage unten)
Der Bebauungsplan dient der Sicherung und dem Ausbau der städtebaulichen Funktionen des „Zentralen Kurgebiets“ in Lübeck-Travemünde. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 32.01.04 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung eines Hotels mit Schwimmbad und Wellnessbereich sowie einer Ferienapartmentanlage auf dem Grundstück des ehemaligen „Aqua Top/Kurzentrum“ geschaffen werden.Des Weiteren soll durch den Bebauungsplan die Nutzung des „Maritim“-Komplexes zu Beherbergungs- und zu Wohnzwecken gesichert werden.Die öffentlichen und privaten Grünflächen sowie die Wege- und Platzflächen im Plangebiet sollen durch entsprechende Festsetzungen dauerhaft gesichert werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 02.12.2014 bis einschließlich 19.12.2014 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 16.12.2014, um 18.30 Uhr, im Gemeinnützigen Vereins Travemünde, Torstraße 1, 23570 Lübeck-Travemünde, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 24.11.2014 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung