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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Bekanntmachung
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Wahlkreis 11 Lübeck
Zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Die Durchführung der Bundestagswahl richtet sich nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1des Gesetzes vom 14. November 2020 (BGBl. I S. 2395) geändert worden ist und nach der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S.1376), die zuletzt durch Artikel 10 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.

Gem. § 32 BWO fordere ich zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 11 Lübeck auf.

Zum Wahlkreis gehören: Die Kreisfreie Stadt Lübeck sowie vom Kreis Herzogtum Lauenburg, Amt Berkenthin die Gemeinden Behlendorf, Berkenthin, Bliestorf, Düchelsdorf, Göldenitz, Kastorf, Klempau, Krummesse, Niendorf bei Berkenthin, Rondeshagen und Sierksrade und vom Amt Sandesneben-Nusse die Gemeinden Grinau, Groß Boden, Groß Schenkendorf, Klinkrade, Labenz, Linau, Lüchow, Sandesneben, Schiphorst, Schönberg, Schürensöhlen, Siebenbäumen, Sirksfelde, Steinhorst, Stubben, Wentorf (Amt Sandesneben).

Kreiswahlvorschläge müssen schriftlich spätestens bis zum 19.7.2021 18.00 Uhr (Ausschlussfrist)

beim Bereich 1.102.2 Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539
Lübeck eingereicht werden.

Wahlvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten eingereicht werden.

Der Kreiswahlvorschlag (Anlage 13 zur BWO) muss enthalten:

1. den Familiennamen, die Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberin oder des Bewerbers,
2. den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei Kreiswahlvorschlägen von Wahlberechtigten deren Kennwort.

Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.

Dem Kreiswahlvorschlag sind gem. § 34 BWO beizufügen:

  1.  die Erklärung der/des vorgeschlagenen Bewerbers:in (Anlage15 BWO), dass sie ihrer/ seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Kreiswahlvorschlag die Zustimmung zur Benennung als Bewerber:in gegeben hat;
  2. eine Wählbarkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde (Anlage 16 BWO),
  3. Kreiswahlvorschlägen von Parteien

    a) die Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder-oder Vertreterversammlung
    (Anlage 17 BWO) mit den Versicherungen an Eides statt (Anlage 18 BWO), dass bei der Bewerber:innenaufstellung bzw. Wahl der Vertreter:innen für die Vertreterversammlung, § 21 BWahlG beachtet wurde: Bewerber:innen und Vertreter:innen wurden in geheimer Abstimmung gewählt. Jede/r stimmberechtigte Versammlungsteilnehmer:in war vorschlagsberechtigt. Den Bewerber:innen ist Gelegenheit gegeben worden sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen.
    b) eine Versicherung an Eides statt der/des vorgeschlagenen Bewerber:in, dass sie/er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei ist (Anlage 15 BWO);

  4. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (Anlage 14 BWO) nebst Wahlrechtsbescheinigungen der Unterzeichner:innen gem. § 20 Abs. 2 und 3 BWahlG sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss. Dies gilt für Einzelbewerber:innen und Parteien, die ihre Wahlteilnahme beim Bundeswahlleiter (gem. § 18 Abs. 2 BWG i. V. m. § 33 BWO) anzeigen müssen:

    Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Kreiswahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 97. Tag vor der Wahl (21. Juni 2021, 18.00 Uhr) dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden, ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

Die zu verwendenden amtlichen Formblätter für die die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen werden vom Kreiswahlleiter kostenfrei ausgestellt oder als Druckvorlage in elektronischer Form bereitgestellt.

Die Formulare für die Einreichung von Landeswahlvorschlägen werden vom Landeswahlleiter, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel ausgegeben.

Lübeck, 26.02.2021

Der Kreiswahlleiter

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.02.2021