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Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke für B-Plan Einsiedelstr./Roddenkoppel

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier:    Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
             Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 04.40.00
             – Einsiedelstraße / Roddenkoppel –

Für die in dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bauleitplan aufgestellt werden:

Bebauungsplan 04.40.00 – Einsiedelstraße / Roddenkoppel –

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes fasst in einem größeren Planungsumgriff die zum Teil modifizierten Geltungsbereiche folgender Aufstellungsbeschlüsse zusammen und führt sie künftig in einem Verfahren weiter:

Im südlichen Bereich gilt bisher der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans
04.40.00 – Katharinenstraße / Roddenkoppel –, beschlossen durch den Bauausschuss am 07.03.2011. Im nördlichen Bereich gilt bisher der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes 05.01.01 – Vorwerker Hafen (Teil 1 - LMG) –, beschlossen durch den Bauausschuss am 27.06.2011.

 

Der folgende Übersichtsplan zeigt die detaillierte Abgrenzung des neuen Geltungsbereiches.

 

Übersichtsplan:
(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung insbesondere der gewerblichen Nutzungen auf der Rodenkoppel unter besonderer Berücksichtigung des Immissionsschutzes geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 11.12.2014 bis einschließlich 29.12.2014 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12, i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 16.12.2014, um 18:00 Uhr, im Foyer des Fachbereichers Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.      

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Lübeck, 01.12.2014                                                                                                 Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                     Der Bürgermeister
                                                                                                                                     Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                     Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    02.12.2014
Anlagen