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Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft

 

 Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft

Frau Jana Borchers (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) hat durch Erklärung auf ihr Bürgerschaftsmandat und ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.

Als nächsten Nachfolger habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung den auf dem Listenwahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für die Bürgerschaftswahl vom 06.05.2018 unter der lfd. Nr. 10 aufgeführten Bewerber

Claus Schaafberg
Landespfleger
geb. im Jahr 1959
Wisbystraße 18A, 23558 Lübeck,

festgestellt.

Die Listenkandidatin lfd. Nr. 9, Frau Lisa Schrauf ist verzogen und somit nicht mehr wahlberechtigt.

Herr Schaafberg hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 01.02.2021 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung „Einspruch" einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 02.02.2021.

Lübeck, den 01.02.2021

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau
Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    01.02.2021