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Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses für den B-Plan 27.52.02 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum IKEA - 1. Änderung

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses für den Bebauungsplan 27.52.02
             – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt- und
            Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – gemäß § 2 (1) Satz 2 und § 3 (2) BauGB sowie
            gemäß § 13 BauGB

 

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 01.12.2014 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – beschlossen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kücknitz, Ortsteil Dänischburg. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 entspricht dem Geltungsbereich des zu ändernden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die Bundesautobahn A 226 bzw. die Stadtgrenze der Hansestadt Lübeck, im Osten durch die Tannenstraße und den Schäferkamp, im Süden durch die Bahnstrecke Lübeck Hbf. - Travemünde Strand und die Trave sowie und im Westen durch das Gewerbegebiet auf der ehemaligen Betriebsfläche der Villeroy-&-Boch-Sanitärproduktion. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der nachfolgende Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

Mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplans soll vor allem die von der Hansestadt Lübeck gegenüber der EU-Kommission abgegebene Erklärung umgesetzt werden, die Planung einer Schiffsanlegestelle mit Café/Bistro an der Trave aufzuheben. Verbunden mit dieser erforderlichen Planänderung sollen mögliche Mängel des Ursprungsbebauungsplanes 27.52.01, die im anhängigen Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan 27.52.01 gerügt worden sind, vorsorglich durch entsprechende Änderungen textlicher Festsetzungen und Hinweise beseitigt werden.

 

Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 17.12.2014 bis einschließlich 21.01.2015 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

 

Lübeck,  08.12.2014                                                                                 Hansestadt Lübeck
                                                                                                                      Der Bürgermeister
                                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                      Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.12.2014
Anlagen