Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft
Herr Ragnar Lüttke (DIE LINKE) hat durch Erklärung auf sein Bürgerschaftsmandat
und seinen Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.
Als nächsten Nachfolger habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in
der zurzeit geltenden Fassung den auf dem Listenwahlvorschlag der Partei DIE LINKE für die
Bürgerschaftswahl vom 06.05.2018 unter der lfd. Nr. 4 aufgeführten Bewerber
Sascha Luetkens
Angestellter
geb. im Jahr 1976
Percevalstraße 16, 23564 Lübeck,
festgestellt.
Die Listenkandidatin lfd. Nr. 3, Frau Ute Abromeit hat mit Schreiben vom 14.01.2021 auf das Mandat verzichtet.
Herr Luetkens hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 27.01.2021 erworben.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3
i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung „Einspruch“ einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt
Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 29.01.2021.
Lübeck, den 28.01.2021
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau
Bürgermeister