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HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des §§77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.09.2020 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird

  1. im Ergebnisplan mit

 

 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

902.373.000 EUR

 

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

930.783.500 EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

-28.410.500 EUR

 

 

  1. im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

867.110.200 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

883.825.400 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

121.139.600 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

260.933.200 EUR

 

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

71.798.600 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

54.318.000 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

395.000.000 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

3.863,236      

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400%

 

b) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer B)

500%

 

2. Gewerbesteuer

450%

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2021 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

______________________ 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am  27.01.2021 für das Haushaltsjahr 2021 für

einen Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

von                                                                                                                   67.000.000 EUR

und den vollständigen Betrag der Verpflichtungsermächtigungen von                       54.318.000 EUR         

erteilt.

 

Lübeck, 27.01.2021

 

gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    29.01.2021