hier: Korrektur der amtlichen Bekanntmachung zum Bebauungsplan 27.52.02 - Erste Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger
Landstraße (IKEA) – vom 08.12.2014, veröffentlicht in der Lübecker Stadtzeitung am 09.12.2014:
Aufgrund mehrerer Druckfehler in der o. g. amtlichen Bekanntmachung wird diese hiermit vorsorglich erneut veröffentlicht. Zugleich wird mit der erneuten Bekanntmachung der Auslegungszeitraum um eine Woche verlängert.
Bekanntmachung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses für den Bebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – gemäß § 2 (1) Satz 2 und § 3 (2) BauGB sowie gemäß § 13 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 01.12.2014 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – beschlossen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) –, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 17.12.2014 bis einschließlich 28.01.2015 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes (entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 27.52.01) liegt im Stadtteil Kücknitz (Ortsteil Dänischburg). Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die Bundesautobahn A 226 bzw. die Stadtgrenze der Hansestadt Lübeck, im Osten durch die Tannenstraße und den Schäferkamp, im Süden durch die Bahnstrecke Lübeck Hbf. - Travemünde Strand und die Trave sowie und im Westen durch die ehemalige Betriebsfläche der Villeroy & Boch-Sanitärproduktion.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
(siehe in der Anlage unten)
Mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplans soll vor allem die von der Hansestadt Lübeck gegenüber der EU-Kommission abgegebene Erklärung umgesetzt werden, die Planung einer Schiffsanlegestelle mit Café/Bistro an der Trave aufzuheben. Verbunden mit dieser erforderlichen Planänderung sollen mögliche Mängel des Ursprungsbebauungsplanes 27.52.01, die im anhängigen Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan 27.52.01 gerügt worden sind, vorsorglich durch entsprechende Änderungen textlicher Festsetzungen und Hinweise beseitigt werden.
Lübeck, 15.12.2014 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung