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Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer

Satzung der Hansestadt Lübeck
über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2011

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung des Gesetzes vom 10.01.2005 (GVOBI. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird folgende Satzung der Hansestadt Lübeck nach Beschlussfassung der Lübecker Bürgerschaft vom 27.11.2014, erlassen:

 

 

§ 1

Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.10.2013, wird aufgehoben.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2014 in Kraft.

 

 

 

Lübeck, den 08.12.2014

 

Der Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    16.12.2014