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Bauleitplanung hier: Öffentliche Auslegung Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

hier:         Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 07.12.2020 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – und der zugehörigen 129. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der zu überplanende Bereich liegt innenstadtnah südwestlich des Lübecker Hauptbahnhofs im Stadtteil St. Lorenz-Süd und umfasst im Wesentlichen die Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8,44 ha und wird wie folgt begrenzt:

-           im Nordwesten durch Bahnanlagen,

-           im Nordosten durch die Straßenkreuzung Beim Retteich / Hermann-Lange-Straße,

-           im Südosten durch die Schützenstraße, und die Baugrundstücke zwischen Hansering und Kimbernweg.  

Der räumliche Geltungsbereich der 129. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 03.50.00. Er schließt die Grundstücke nordwestlich der Schützenstraße ein.

Die detaillierte Abgrenzung zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan

siehe in der Anlage 

  

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - und der zugehörigen 129. Änderung des Flächennutzungsplans sollen für den Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden. Vorgesehen ist die Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau und für nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen sowie für die Naherholung.

Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 13.01.2020 bis einschließlich 12.02.2021. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 03.50.00 und der zugehörigen 129. Änderung des FNP, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter:
    https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren.html
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr. Da das Verwaltungsgebäude aufgrund der Corona-Pandemie nur mit Termin betreten werden darf, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6154 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de). Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

  • Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit:
    Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastungen durch Bahn- und Kfz-Verkehr auf die geplante Bebauung;
    Stellungnahmen zum Immissionsschutz und zum Gewerbe- und Bahnlärm;
    Verkehrsuntersuchung mit Prognosen und Beurteilung der weiteren verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz und die zukünftige Verkehrsentwicklung im Plangebiet;
    Mobilitätskonzept mit der Darstellung gezielter Maßnahmen, wie das Quartier mit Mobilitätsangeboten ausgestattet werden soll, um einen angemessenen Stellplatzschlüssel ansetzen zu können;
    Stellungnahmen zur Verkehrsplanung, zum Rad- und Fußwegenetz und zum Mobilitäts-konzept sowie zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs;
    Erschütterungsprognose mit Aussagen zu den zu erwartenden Schwingungen infolge von Bahnverkehr, welche zu Belastungen von Menschen in den geplanten Wohnungen führen können.
  • Schutzgüter Pflanzen und Tiere/ biologische Vielfalt:
    Beschreibung und Bewertung der vorkommenden Biotoptypen auf Grundlage einer Biotoptypenkartierung;
    Gutachten zur Beurteilung des Baumbestands, zum Erhalt vorhandener Gehölze und zu Neupflanzungen;
    Faunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung mit Ermittlung relevanter Arten und artenschutzrechtlicher Beurteilung sowie Beschreibung der voraussichtlichen Auswirkungen auf diese Arten durch die Neubebauung;
    Fledermauskartierung mit Erhebung und Auswertung des Bestandes sowie die Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf mögliche Konflikte mit der geplanten Flächenentwicklung bzw. mit dem Rückbau der Bestandsgebäude;
    Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Maßnahmen zum naturschutzfachlichen Ausgleich im Umweltbericht;
    Stellungnahmen zum Freiflächenanteil, zu Begrünungsmaßnahmen und zu naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen;
    Stellungnahmen zu vorhandenen Tierarten und zum Artenschutz.
  • Schutzgüter Boden und Wasser:
    Boden- und Altlastenuntersuchungen, die in einem Sanierungsplan münden, mit einer Beschreibung der Geologie und Hydrogeologie;
    Stellungnahmen zu Altlasten und zum Sanierungsplan;
    Grundwassermonitoring zur Überprüfung der der Schadstoffverteilung im Grundwasser sowie zur Bewertung des Abstroms;
    Überprüfung auf Kriegsaltlasten durch Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes;
    Entwässerungskonzeption mit Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Einleitung von Niederschlagswasser;
    Stellungnahmen zur Niederschlagswasserrückhaltung und -ableitung;
    Stellungnahmen zur Verringerung der Bodenversiegelung;
    Darstellung der voraussichtlichen Veränderungen durch die Neubebauung und der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser im Umweltbericht.
  • Schutzgüter Klima und Luft:
    Beschreibung der klimatischen Ausgangssituation und Beurteilung der Auswirkungen der Planung im Umweltbericht;
    Stellungnahmen zur Energieversorgung und zum Energiekonzept;
    Stellungnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung.
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
    Prüfung der Auswirkungen der Planung auf schützenswerte Denkmalsubstanz (Wasserturm) und auf Auswirkungen auf das UNESCO Welterbe „Lübecker Altstadt“;
    Sichtachsenstudie zur Überprüfung wichtiger Blickbeziehungen auf das UNESCO Welterbe „Lübecker Altstadt“;
    Stellungnahmen zum Erhalt vorhandener Bausubstanz und zu Auswirkungen auf Sichtachsen auf die Lübecker Altstadt.
  • Schutzgut Landschaft:
    Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, die Darstellung der voraussichtlichen Veränderungen durch die Neubebauung und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen im Umweltbericht.
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
    Aussagen hierzu sind dem Umweltbericht zu entnehmen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 Lübeck, 04.01.2020                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    05.01.2021
Anlagen