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Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck

Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 27.11.2014 für den Besuch der Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Lübeck folgende 9. Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2005 beschlossen:

 

 

1)  Ziff. 3 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

3.Entgelt für die teilweise Deckung der Personal- und Sachkosten der pädagogischen Betreuung

 

3.1 Das Entgelt beträgt für die Dauer des Kindergartenjahres:

 

a) für Kinder unter 3 Jahren, halbtags

    (5 Stunden )                                                              monatlich                    230 EUR

b) für Kinder unter 3 Jahren, ¾-tag

    (6 Stunden)                                                               monatlich                    255 EUR

c) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags

    (durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten)                    monatlich                   277 EUR

d) für Kinder unter 3 Jahren, ganztags

   (10 Stunden)                                                              monatlich                    319 EUR

e) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung , halbtags

    ( 5 Stunden )                                                             monatlich                    165 EUR

f) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ¾ tag

    (6 Stunden)                                                               monatlich                    183 EUR

g) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags

   (durchschnittlich 8 Stunden, 6 Minuten)                    monatlich                    207 EUR

 

h) für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung, ganztags

   (10 Stunden)                                                              monatlich                    246 EUR

i) für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des

    14. Lebensjahres

    (täglich, ab 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

    inklusive ganztägiger Ferienbetreuung außerhalb

    der Schließungszeiten der Kindertagesstätte          monatlich                     137 EUR                                                                                                     

j) erweiterte Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren,

   halbtags ½Stunde/monatlich                                                                      18,00 EUR

k) erweiterte Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahren

    bis zur Einschulung, halbtags und

    für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung

    des 14. Lebensjahres                   pro ½ Stunde/monatlich                       13,00 EUR

l) zusätzliche Betreuungsangebote        pro Betreuungsstunde                     3,00 EUR

 

3.2 Wird die vereinbarte Betreuungsleistung nicht in Anspruch genommen, ist das Entgelt für die pädagogische Betreuung (teilweise Deckung der Personal- und Sachkosten) dennoch zu entrichten.

3.3 Kommt die Hansestadt Lübeck über die Regelung in Ziff. 8 hinaus, aus von ihr zu vertretenden Gründen, ihrem Betreuungsauftrag  gem. Ziff.3.1 a bis

3.1 l nicht nach, wird das Entgelt für den Zeitraum der Nichtleistung erstattet (Beträge unter 2 EURO werden nicht erstattet).

 

 

2)  Ziff. 4 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

4.Monatliches Entgelt für Getränk und Beköstigung

 

4.1 Das monatliche Entgelt wird in allen Einrichtungen wie folgt erhoben

a) Für das Getränk                                                                                           9,00 EUR

    das Entgelt für das Getränk ist bei allen Betreuungsangeboten in jedem

    Fall zu entrichten.

b) Für das Mittagessen einschließlich Getränk                                               55,00 EUR

 

    In Ganztageseinrichtungen ist bei einer Betreuung über 12.30 Uhr hinaus

    ein Mittagessen in Anspruch zu nehmen, Einzelabsprachen innerhalb der

    Einrichtungen sind möglich.

c) Eine tageweise Inanspruchnahme des Mittagessens ist möglich

    das Entgelt für das Mittagessen beträgt                               täglich           4,50 EUR

 

 

4.2 Ist ein Kind durchgehend länger als an 20 Betriebstagen entschuldigt abwesend, wird für die gesamte Zeit der Abwesenheit das Entgelt nach Ziff. 4 a – 4 c nicht erhoben, ansonsten sind Erstattungen von Beköstigungsentgelten bei Fehltagen ausgeschlossen.

4.3 Im Monat Juli wird zur Abgeltung aller Schließungszeiten das Entgelt für     die Beköstigung nicht erhoben.

Im Falle der Inanspruchnahme einer Betreuung nach Ziff. 8 ist auch im Juli das Entgelt für die Beköstigung zu entrichten.

 

 

3) Ziff. 11 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

11.Geschwisterermäßigung

 

Werden mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig in Einrichtungen betreut, so reduziert sich das Entgelt nach Ziff. 3.1 a bis 3.1 l

 

            a.         vom jüngsten Kind an gerechnet (volles Entgelt)

            b.         für das nächstältere Kind um 30 %

            c.         für das dann nächstältere Kind um 60 %

            d.         für jedes weitere ältere Kind um 100 %.

 

Bei der Geschwisterermäßigung werden auch die Kinder berücksichtigt, die in öffentlich geförderten Tagespflegestellen betreut werden.

 

 

 

4) Ziff. 19 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert

 

19.Inkrafttreten/Außerkrafttreten

 

Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 01.August 2015 in Kraft.

 

 

 

Lübeck, den 09.12.2014

Hansestadt Lübeck

 

gez.

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    30.12.2014