Feststellung einer Listennachfolgerin als Mitglied der Bürgerschaft
Frau Gabriele Schopenhauer (SPD) hat durch Erklärung auf Ihr Bürgerschaftsmandat
und Ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.
Als nächste Nachfolgerin habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in
der zurzeit geltenden Fassung die auf dem Listenwahlvorschlag der SPD für die Bürgerschaftswahl vom 06.05.2018 unter der lfd. Nr. 14 aufgeführte Bewerberin
Sandra Odendahl
Krankenschwester
geb. im Jahr 1973
Ruschweg 7, 23628 Krummesse,
festgestellt.
Frau Odendahl hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 16.11.2020
erworben.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3
i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung „Einspruch“ einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt
Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 17.11.2020.
Lübeck, den 16.11.2020
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau
Bürgermeister