Aufruf von Grabstätten auf den kommunalen Lübecker Friedhöfen
Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 31. März 2015 werden
folgende Grabstätten zur Einziehung aufgerufen:
Anträge auf Verlängerung sind spätestens am Tage des Ablaufs der Nutzungsrechte schriftlich zu richten an den Bereich Stadtgrün und Verkehr, Friedhöfe, Friedhofsallee 83, 23554 Lübeck.
Die Verlängerung von Nutzungsrechten an Reihengrabstätten ist grundsätzlich nicht möglich.
Eine schriftliche Mitteilung über den Ablauf der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich nicht.
Auf die Beschlüsse der Bürgerschaft vom 04.03.2008 und 26.02.2015 bezüglich der Schließung von Grabfeldern auf dem Vorwerker Friedhof und Friedhof Waldhusen wird an dieser Stelle noch einmal hingewiesen.
Lübeck, am 03. November 2020
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Bereich Stadtgrün und Verkehr