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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg

hier:         Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 02.11.2020 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Es umfasst die zwischen dem Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil und der Wohnsiedlung Bornkamp gelegene Fläche sowie einen Teilbereich des nördlich angrenzenden Landschaftsraums.

Begrenzt wird das ca. 5,1 ha große Plangebiet

  • im Osten durch die B207 neu,
  • im Süden durch die Straße Bornkamp,
  • im Westen durch die östliche Grenze der Grundstücke Großer Belt 2 bis 16 und Falstering 2 bis 8a und
  • im Norden durch die Freifläche des Vereinsheims des Kleingartenvereins Vorrader Straße.

Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die folgenden Flurstücke: Teile des Flurstücks 386, das Flurstück 20/11 und Teile des Flurstücks 1 aus Flur 1 der Gemarkung Strecknitz.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets sowie eines Spiel- und Bolzplatzes geschaffen werden.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgt vom 17.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020. In dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung öffentlich aus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Übersichtsplan
siehe Anlage

Lübeck, 06.11.2020                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.11.2020
Anlagen