1. Wahltag
Nach der Wahlordnung der Hansestadt Lübeck für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren vom 03. April 2003, zuletzt geändert am 24.09.2009, hat der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck den Wahltag für die Wahl des zukünftigen Seniorenbeirates auf
festgelegt.
2. Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lübeck, die am Wahltag
1. das 60. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens 6 Wochen
a) im Wahlgebiet (Hansestadt Lübeck) eine Wohnung haben oder
b) sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben, sowie
3. nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Maßgebend für das Innehaben einer Wohnung ist die Eintragung im Melderegister als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird in der Geschäftsstelle des Wahlleiters, Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6, Haus Trave, Erdgeschoss, 23560 Lübeck, an den Werktagen in der Zeit vom 27.04. bis 01.05.2015 von 8.00 bis 14.00 Uhr, zur Einsichtnahme bereit gehalten.
3. Wahlart
Die Wahl zum Beirat erfolgt ausschließlich durch Briefwahl.
Den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden die Briefwahlunterlagen vom Amts wegen bis zum 22. April 2015 übersandt.
Wer von seinem Wahlrecht Gebrauch machen will, muss die Unterlagen so rechtzeitig an die Wahlleiterin, Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck, zurücksenden, dass sie dort bis
eingegangen sind.
Lübeck, den 9. Februar 2015
Hansestadt Lübeck
Bereich Logistik, Statistik und Wahlen
Die Wahlleiterin
Beate Lege