Amtliche Bekanntmachung
zur Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck
am 17. Mai 2015
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen gemäß der Wahlordnung der Hansestadt Lübeck für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren vom 03. April 2003, zuletzt geändert am 29. Januar 2015
Nach § 9 der Wahlordnung der Hansestadt Lübeck für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren wird hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck einzureichen.
1. Wahlsystem
Analog der Bürgermeisterwahl und der Europawahl wird das Gesamtstadtgebiet als ein Wahlkreis für die
Wahl zugrunde gelegt. Es sind 21 Seniorinnen / Senioren als Mitglieder in den geschlechterparitätisch zu
besetzenden Beirat zu wählen.
Es werden zwei Wahllisten geführt, wo jeweils die Kandidatinnen („Frauen“) und Kandidaten („Männer“)
aufgeführt sind.
Jede/r Wahlberechtigte hat vier Stimmen.
Auf der Wahlliste „Frauen“ sind bis zu zwei Stimmen möglich.
Auf der Wahlliste „Männer“ sind bis zu zwei Stimmen möglich.
Je Kandidatin oder Kandidat kann nur eine Stimme abgegeben werden.
Zu den Mitgliedern des Beirates sind diejenigen Kandidatinnen / Kandidaten der beiden Listen gewählt, die
jeweils pro Liste die meisten Stimmen erhalten haben. Der 21. Sitz geht an die Kandidatin oder den
Kandidaten mit der höheren Stimmenzahl.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin / dem Wahlleiter zu ziehende Los. In der
Reihenfolge der Stimmenzahl in den beiden Listen bilden die übrigen Kandidaten/innen die
Nachrücklisten.
Scheidet ein Mitglied des Beirates aus, rückt eine Kandidatin / ein Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl
auf der jeweiligen Nachrückliste nach. Enthält die Liste keine Kandidatinnen bzw. Kandidaten mehr, bleibt
der Sitz bis zum Ablauf der Wahlzeit unbesetzt.
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2. Wählbarkeit
Wählbar ist, wer am Wahltag
1. das 60. Lebensjahr vollendet hat,
2. im Wahlgebiet wahlberechtigt ist und
3. seit mindestens drei Monaten
a) in Lübeck eine Hauptwohnung hat oder
b) sich in Lübeck sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb
Lübecks hat.
Nicht wählbar ist, wer nach § 6 Abs. 2 Ziffer 1-6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes die
Voraussetzungen für die Wählbarkeit nicht erfüllt.
3. Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von wahlberechtigten Einzelpersonen und Gruppen von Wahlberechtigten sowie
von Verbänden oder Vereinen mit Sitz in Lübeck, die sich der sozialen Betreuung von Seniorinnen und
Senioren widmen, eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich auf amtlichen Formblättern bis zum
30. März 2015, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist),
bei der Wahlleiterin, Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6,
23560 Lübeck einzureichen.
Sie sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist einzureichen, dass Mängel,
rechtzeitig behoben werden können.
Die amtlichen Formblätter für Wahlvorschläge können in der Geschäftsstelle der Wahlleiterin, Bereich
Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2 – 6, Haus „Trave“, Erdgeschoss, Zimmer 0.004,
Tel. (0451) 122-1240, Fax: (0451) 122-1237, angefordert oder abgeholt werden.
Lübeck, den 12. Februar 2015
Hansestadt Lübeck
Bereich Logistik, Statistik und Wahlen
Die Wahlleiterin
Beate Lege