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3. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck für den Beirat für Seniorinnen und Senioren

3. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck für den
Beirat für Seniorinnen und Senioren vom 29.01.2015


Aufgrund der §§ 4 u. 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 29.01.2015 die Satzung der Hansestadt Lübeck für den Beirat für Seniorinnen und Senioren vom 03.04.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 29.04.2003, vom 30.09.2004 (Lübecker Stadtzeitung vom 09.11.2004), zuletzt geändert 26.11.2009 (Lübecker Stadtzeitung vom 26.01.2010) wie folgt geändert:

1.       §2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
          Dem Beirat gehören 21 Mitglieder an.
          Er ist paritätisch mit Frauen und Männern nach Maßgabe der Wahlordnung zu besetzen.


2.       § 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
          Im Jahr 2015 wird die Wahl für eine dreijährige Amtszeit des Beirates durchgeführt. Ab dem Jahr 2018 beträgt
          die Amtszeit des Beirates 5 Jahre. Der Wahltermin ist zeitgleich mit dem Wahltermin für die Kommunalwahl
          Schleswig-Holstein festzulegen.


Lübeck, den 12.2.2015                                                                                                                Der Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    24.02.2015