Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung wird die Allgemeine Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 10. Änderung vom 28.02.2014 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.03.2014) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 26.02.2015 wie folgt geändert:
1. Teil I und Teil II des Tarifs gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen
der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2014 werden wie folgt geändert:
Tarif-Entgelttatbestand
Nr. EURO
Fachbereich Bürgermeister
Logistik, Statistik und Wahlen
alt 1. streichen
1.-4. bisher 2.-5., sonst unverändert
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
5. bisher 6., sonst unverändert
Gesundheitsamt
6. Durchführung einer angeordneten Desinfektion
a) Grundgebühr für ½ Std. 36,00
b) jede weitere angefangene ¼ Std. zzgl. 12,00
c) für das verwendete Material/Auslagenersatz Selbstkosten
7. Durchführung von Schädlingsbekämpfung
a) Grundgebühr für ½ Std. 36,00
jede weitere angefangene ¼ Std. zzgl. 12,00
b) für das verwendete Material/Auslagenersatz Selbstkosten
8.-9. bisher 9.-10., sonst unverändert
Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
10. bisher 11., sonst unverändert
Fachbereich Kultur und Bildung
Archiv
11.-14. bisher 12.-15., sonst unverändert
15. Ausdrucke an Recherchearbeitsplätzen im Lesesaal
- je Seite 0,10
alt 16. streichen
16. bisher 17., sonst unverändert
17. Erlaubnis zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Reproduktionen von Archivgut zu
gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken
Plakate/
a) in Druckwerken je nach Auflage Postkarten
bis 5.000 Exemplare 50,00 100,00
bis 10.000 Exemplare 100,00 200,00
jede weiteren 1.000 Exemplare 10,00 20,00
bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 2.000,00
b) für die Verwendung im Film oder Fernsehen
- je angefangene Minute 100,00
c) für die Internet-Nutzung
- je Aufnahme 50,00
18.-19. bisher 19.-20. sonst unverändert
Fachbereich Planen und Bauen
Gebäudemanagement
20. bisher 21., sonst unverändert
Stadtgrün und Verkehr
21. Benutzungserlaubnis Grünanlagen
- Nutzung ohne kommerzielles Interesse 25,00
- Verkaufsstände (je laufende Frontmeter); täglich 2,50
- Verkaufsstände (je laufende Frontmeter); wöchentlich 10,00
- gewerbliche Veranstaltungen, Schaustellerveranstal- 0,50
tungen, Messen, Ausstellungen oder sonstige mindestens 25,00/Tag
Nutzung mit wirtschaftlichem Interesse
(je laufende Frontmeter)
- Hochzeitsfeiern/Empfänge im Schulgarten 250,00
(beinhaltet die vorherige und nachfolgende Reinigung
der Anlage sowie das Aufstellen von geeigneten Sitzmöglichkeiten)
- Baustelleneinrichtung, Lagerung von Baustoffen 9,00
(je m², monatlich)
22. Abgabe von Baum- und Strauchschnitt; ausschließlich
an Lübecker Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Hansestadt Lübeck
- LKW frei Haus (Hartholz); eine Fuhre 80,00
- LKW frei Haus (Weichholz); eine Fuhre 50,00
Teil II:
Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist.
23. Fotokopien, Vervielfältigungen
a) unverändert
b) bei Eigenanfertigung auf Selbstbedienungsautomaten,
je Seite 0,10
c) unverändert
d) unverändert
24.-28. bisher 23.-27., sonst unverändert
2. Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 01.03.2015
Bernd Saxe
Bürgermeister