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Satzung für Sondervermögen der Hansestadt Lübeck (Freiwillige Feuerwehren)

Satzung für Sondervermögen der Hansestadt Lübeck
für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren

Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 30.11.2017/12.12.2017 folgende Satzung der Hansestadt Lübeck für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren erlassen:

Die vollständigen Satzungen für die einzelnen Freiwilligen Feuerwehren finden Sie in der Anlage.

Diese Satzungen treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Lübeck, den 01.09.2020

Der Bürgermeister