Satzung für Sondervermögen der Hansestadt Lübeck
für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren
Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 30.11.2017/12.12.2017 folgende Satzung der Hansestadt Lübeck für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren erlassen:
Die vollständigen Satzungen für die einzelnen Freiwilligen Feuerwehren finden Sie in der Anlage.
Diese Satzungen treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 01.09.2020
Der Bürgermeister