Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H., S.27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (GVOBl. S.-H., S. 129) wird die Verwaltungsge-bührensatzung vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 28.02.2014 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.03.2014) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 26.2.2015 wie folgt geändert:
§§ 1 bis 8 unverändert
Teil I und II der Gebührentabelle gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung vom 28.02.2014 werden wie folgt geändert bzw. um weitere bereichsspezifische Gebühren ergänzt:
Teil I Bereichsspezifische Gebühren
Tarif-Nr. Gebührentatbestand EURO
Fachbereich Bürgermeister
1.-5. unverändert
6. unverändert
Soziale Sicherung/Öffentliche Rechtsauskunft- und
Vergleichsstelle ÖRA)
7. a) Regelgebühr
- Erste Beratung 24,00
- Jede weitere Beratung (in derselben Sache) 13,00
b) Ermäßigte Gebühr für Empfängerinnen/Empfänger von Hilfe
zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung
nach dem SGB XII, Empfängerinnen/Empfänger von Arbeits-
losengeld II nach dem SGB II; Studentinnen/Studenten
und vergleichbare Personen
- Erste Beratung 10,00
- Jede weitere Beratung (in derselben Sache) 6,00
8. unverändert
Gesundheitsamt
9.-10. unverändert
11. Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
(BestattG)
11.1.-11.4. unverändert
11.5. Genehmigung zur Aus- und/oder Umbettung einer Leiche 49,00
gem. § 25 (1) BestattG
11.6. Gebühr für die Bearbeitung eines ordnungsrechtlichen
Bestattungsfalles gem. § 13 (2) BestattG
Grundgebühr für ½ Std. 23,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,25
12. unverändert
Kurbetrieb Travemünde
13.-14. unverändert
15. Kassieren der Strandbenutzungsgebühr 3,00
im Rahmen einer Kontrolle
Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
16.-18. unverändert
Entsorgungsbetriebe
19. unverändert
19.1.-4. unverändert
19.5. Zusätzliche Abnahmen oder Kontrollen aufgrund der
Feststellung von Mängeln bzw. dem Nichtzustande-
kommen von Abnahmeterminen, die von dem
Gebührenpflichtigen zu verantworten sind:
Abnahme/Kontrolle
a) einfach 55,00
b) mittel 82,50
c) schwer 137,60
20. Örtliche Kontrollen und Ermittlungen zur Festlegung der
gebührenpflichtigen Flächen für die Bemessung der
Niederschlagswassergebühr, soweit der Gebührenpflichtige
seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist oder
falsche Angaben gemacht hat und die Flächen nicht aufgrund
von vorliegenden Erklärungen, Erlaubnissen, Genehmigungen
und Änderungsanträgen ermittelt werden können
a) einfach 55,00
b) mittel 82,50
c) schwer 137,60
21. Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen
für Anlieger und sonstige Berechtigte zu
Beleihungszwecken o.ä.
a) in einfachen Fällen 18,80
b) mit mittlerem Schwierigkeitsgrad 37,60
c) in schwierigen und/oder komplexen Fällen 65,80
22. Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
und Abwassereinleitungen in die öffentlichen Entwässerungs-
anlagen der Hansestadt Lübeck
Grundgebühr je angefangene Std. 62,30
zzgl. Auslagen (Kosten für die Inanspruchnahme Dritter/
Analytikkosten)
Kultur und Bildung
23. unverändert
Fachbereich Planen und Bauen
Stadtplanung/Stadtgrün und Verkehr
24. unverändert
Stadtplanung
25. unverändert
alt 26. streichen
26. bisher 27., sonst unverändert
Gebäudemanagement
27. bisher 28., sonst unverändert
Stadtgrün und Verkehr
28.-29. bisher 29.-30., sonst unverändert
30. Vermessungsleistungen für wirtschaftliche Unternehmen der Stadt und Externe
30.1. Außendienst
30.1.1. Stundensatz für 1 Messtrupp ( 1 IngenieurIn, 1 Gehilfe ) 109,23
30.1.2. Stundensatz für 1 Messtrupp ( 1 TechnikerIn, 1 Gehilfe ) 92,51
30.1.3. Stundensatz für 1 Messtrupp ( 1 IngenieurIn, 2 Gehilfen ) 150,20
30.1.4. Stundensatz für 1 Messtrupp ( 1 TechnikerIn, 2 Gehilfen ) 133,49
30.1.5. Pauschale für Geräteeinsatz 20,00
30.1.6. Pauschale für Kfz 15,00
30.2. Innendienst
30.2.1. Stundensatz IngenieurIn 68,25
30.2.2. Stundensatz TechnikerIn 51,53
31. Versetzen von Straßenleuchten/Verkehrseinrichtungen und
Überfahrtsgenehmigungen nach §§ 21 und 24 des StrWG S-H
31.1. Versetzen von Straßenleuchten und Verkehrseinrichtungen 80,00
31.2. Überfahrtsgenehmigungen nach §§ 21 und 24 des StrWG S-H
- geringer Aufwand 100,00
- mittlerer Aufwand 210,00
- hoher Aufwand 340,00
- Ortstermin 120,00
- Straßenbaulastträger Planzeichnung einfach 100,00
- Straßenbaulastträger Planzeichnung schwierig 240,00
32. Ausschalten von Brunnen bei Veranstaltungen 50,00
33. Bescheinigungen für Anlieger zu Beleihungszwecken durch
Kreditanstalten 35,00
34.-35. unverändert
Teil II
Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist
Tarif-Nr. Gebührentatbestand
36.-37. unverändert
38. Fotokopien, Vervielfältigungen
a) unverändert
b) bei Eigenanfertigung auf Selbstbedienungsautomaten
je Seite 0,10
c) unverändert
d) unverändert
39.-44. unverändert
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 01.03.2015
Bernd Saxe
Bürgermeister