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Bekanntmachung der Teilung des B-Planes 05.33.02 -Schwartauer Landstr. / Havelstr.- u. Bekanntm. der öffentl. Auslegung

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der Teilung des Bebauungsplanes 05.33.02 – Schwartauer Landstraße /
             Havelstraße – in die Teilbereiche Bebauungsplan 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße und

             Bebauungsplan 05.33.03 – Schwartauer Landstraße / Havelstraße –          
             und

             Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 05.33.02
             – Hochstraße / Josephinenstraße – nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 16.03.2015 die Teilung des Bebauungsplanes 05.33.02 – Schwartauer Landstraße / Havelstraße – in zwei Teilbereiche beschlossen. Das Verfahren für den südlichen Teilbereich (Gewerbegebiet – Grundstücke Hochstraße 82, 82a, 84 und 86 sowie Josephinenstraße 27-45) wird als Bebauungsplan 05.33.02 - Hochstraße / Josephinenstraße – weitergeführt. Das Verfahren für den nördlichen Teilbereich (Stadtteilzentrum – Grundstücke Schwartauer Landstraße 2, 4, 6, 6a sowie Havelstraße 6) wird als Bebauungsplan 05.33.03 – Schwartauer Landstraße / Havelstraße – weitergeführt.

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat zudem die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 05.33.02 - Hochstraße / Josephinenstraße – beschlossen. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 05.33.02 - Hochstraße / Josephinenstraße –, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 08.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße – liegt im Stadtteil St. Lorenz-Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/Vorwerk/Teerhof. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch das angrenzende Stadtzentrum „St.Lorenz-Nord/Schwartauer Landstraße“, im Osten durch die Bahnlinie Lübeck - Bad Schwartau / Travemünde, im Süden durch die Josephinenstraße und im Westen durch die Grundstücke Hochstraße 57-69, durch die Schwartauer Allee und durch das Grundstück Schwartauer Landstraße 2.

 

Die detaillierte Abgrenzung der neuen Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:
(siehe Anlage unten)

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Absicherung der bestehenden Gewerbeflächen sowie für die Steuerung von Einzelhandelsvorhaben geschaffen werden.

 

 

Lübeck, 30.03.2015                                                                                              Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                  Der Bürgermeister
                                                                                                                                  Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                  Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    31.03.2015
Anlagen