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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlüsse und öffentliche Beteiligung B-Plan Herrenholz Einkaufszentrum

 Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die Bebauungspläne
    22.55.09 – Herrenholz Einkaufszentrum und 22.55.10 – Änderung des Bebauungsplan 22.55.01
     – Gewerbegebiet Herrenholz Süd –

 

2. Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung
     der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Bebauungspläne 22.55.09 – Herrenholz
     Einkaufszentrum und 22.55.10 – Änderung des Bebauungsplan 22.55.01
     – Gewerbegebiet Herrenholz Süd –

 

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.01.2015 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet die Bebauungspläne 22.55.09 – Herrenholz Einkaufszentrum und 22.55.10 – Änderung des Bebauungsplan 22.55.01 – Gewerbegebiet Herrenholz Süd – als Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

 

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

 

Das Plangebiet beider Bebauungspläne befindet sich im Stadtteil Buntekuh.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 22.55.09 liegt südwestlich des Padelügger Weges und wird im Westen und Süden durch die Straße Herrenholz begrenzt. Er umfasst das Gebiet des CITTI-Park-Einkaufszentrums mit einer Fläche von ca. 10,2 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 22.55.10 liegt südwestlich des Padelügger Weges und nördlich der Eichenallee. Die Fläche beträgt ca. 2,8 ha.

 

 

Übersichtsplan
(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Durch die vorgenannten Bauleitpläne soll das Einkaufszentrum CITTI-Park weiter gestärkt werden. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Veränderungen der sortimentsbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen im Einkaufszentrum CITTI-Park geschaffen werden sowie ein von diesen Obergrenzen losgelöster Sortimentswechsel im Warenhaus CITTI-Markt ermöglicht werden.

 

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 20.04.2015 bis einschließlich 04.05.2015 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am Donnerstag, den 23.04.2015, um 18:30 Uhr, im Foyer des Fachbereiches Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die erarbeiteten Planungsvorstellungen können bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

 

Lübeck, 13.04.2015                                                                                            Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                Der Bürgermeister
                                                                                                                                Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.04.2015
Anlagen