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Einziehungsverfügung; hier: Teilfläche Kowitzberg

Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

 

1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes

Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H.

S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan

eingezogen:

 

Schraffierte Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes Kowitzberg:

Gemarkung Gneversdorf, Flur 3, Flurstück 9/4 tlw.

 

 (Siehe Anlage unten)

 

 

 

2. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder

zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr,

Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.

 

3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und

Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während

der Geschäftszeiten:

 

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

eingesehen werden.

 

Lübeck, den 28.09.2017

Hansestadt Lübeck

gez. Bernd Saxe                    Siegel

Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.10.2017
Anlagen