Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung
1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes
Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H.
S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan
eingezogen:
Schraffierte Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes Kowitzberg:
Gemarkung Gneversdorf, Flur 3, Flurstück 9/4 tlw.
(Siehe Anlage unten)
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder
zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr,
Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.
3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und
Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während
der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Lübeck, den 28.09.2017
Hansestadt Lübeck
gez. Bernd Saxe Siegel
Bürgermeister