Aufgrund immer größer werdender Freiflächen auf den städtischen Friedhöfen hat die Bür- gerschaft der Hansestadt Lübeck am 26.02.2015 beschlossen, mittelfristig weitere Teile der Friedhöfe zum 31.12.2030 zu schließen.
Betroffen von der nächsten Schließung sind die im Plan schraffierten Flächen:
(Skizze siehe Anlage)
Betroffen von der nächsten Schließung sind die im Plan schraffierten Flächen:
(Skizze siehe Anlage)
Schließung
Keine der von der Schließung betroffenen Grabstätten wird vorzeitig aufgelöst! Es besteht kein Grund zur Besorgnis. Alle betroffenen Wahlgrabstätten können noch bis zum
31.12.2050 bestehen bleiben.
Beisetzung/Bestattung
Von Einschränkungen betroffen sind nur die Wahlgräber, in denen nach dem 31.12.2030 eine zweite oder weitere Beisetzung bzw. Bestattung stattfinden soll. Dies ist nicht mehr möglich. Als Ausgleich bietet der Bereich Stadtgrün und Verkehr vergleichbare Grabstätten in nicht außer Dienst gestellten Friedhofsteilen an.
Umbettungen
Umbettungen aus betroffenen Wahlgrabstätten sind nach dem 31.12.2030 möglich, wenn eine Zweitbestattung ansteht, die in der betroffenen Grabstätte nicht mehr durchgeführt wer- den kann.
Verlängerungen
Nutzungsrechte an Wahlgräbern im betroffenen Bereich können ohne Einschränkungen noch bis zum 31.12.2030 verlängert werden. Beigesetzt bzw. bestattet werden kann dann auch bis zum 31.12.2030. Betroffene Angehörige von Wahlgrabstätten, die ihre Grabstätte im außer Dienst gestellten Bereich auch nach Ablauf der 20jährigen Ruhefrist des/der Ver- storbenen behalten möchten, können das Nutzungsrecht an der Grabstätte nur zum Zwecke der Pflege bis maximal zum 31.12.2050 verlängern lassen. Weitere Beisetzungen bzw. Be- stattungen sind dann jedoch ausgeschlossen.
Lübeck, den 31.03.2015 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Bereich Stadtgrün und Verkehr