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HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK für das Haushaltsjahr 2015 nebst Bekanntmachung

HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK

für das Haushaltsjahr 2015

 

Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft

vom 27.11.2014 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

691.102.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

748.945.800

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  57.843.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

674.554.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

709.041.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  72.640.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

 106.092.600

 

EUR

 

 

 

 







festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 32.657.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

          1.         Grundsteuer

                     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)               400 %

                     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                              500 %

          2.         Gewerbesteuer                                                                                                      430 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

  2015/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

     208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

§ 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 02.04.2015 für

 

          den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

          Investitionsförderungsmaßnahmen von                                                        32.657.300 €

 

und

 

          einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von                              35.000.000 €

 

erteilt.

 

Lübeck, 07.04.2014

Bürgermeister

 

Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstraße 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.

 

Lübeck, 07.04.2015

Der Bürgermeister

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.04.2015