HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft
vom 27.11.2014 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
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1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
691.102.000
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EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
748.945.800
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EUR |
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einen Jahresüberschuss von |
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einen Jahresfehlbetrag von |
57.843.800 |
EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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674.554.800 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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709.041.600 |
EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
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72.640.500
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EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
106.092.600 |
EUR |
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festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
32.657.300 |
EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
40.635.700 |
EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
450.000.000
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EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
3.204,54 |
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§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 430 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:
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2015/EUR |
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1. |
im Erfolgsplan |
die Erträge auf |
23.420.500 |
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die Aufwendungen auf |
25.327.700 |
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der Jahresverlust auf |
1.907.200 |
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2. |
im Vermögensplan |
die Einnahmen auf |
208.700 |
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die Ausgaben auf |
208.700 |
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3. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
0 |
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4. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 |
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5. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
3.400.000 |
§ 6
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
§ 7
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 02.04.2015 für
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von 32.657.300 €
und
einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 35.000.000 €
erteilt.
Lübeck, 07.04.2014
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstraße 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.
Lübeck, 07.04.2015
Der Bürgermeister