AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Hansestadt Lübeck
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit am Aufstellungsverfahren zur Werbeanlagensatzung der
Hansestadt Lübeck für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 07.04.2014 beschlossen, eine Satzung zur Gestaltung der Werbeanlagen für die Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde zu entwickeln und die Verwaltung beauftragt, eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung liegt im Bereich der Altstadtinsel der Hansestadt Lübeck sowie der Altstadt von Lübeck-Travemünde.
Die detaillierten Abgrenzungen der Geltungsbereiche zeigen die Übersichtspläne.
Den Übersichtsplan finden Sie hier.
Den Übersichtsplan finden Sie hier.
Ziel der Werbeanlagensatzung ist es, die bestehenden Regelungen für Werbeanlagen in Form eines Handbuches zu erläutern, anschaulich darzustellen und den Gewerbetreibenden damit die Planung und Beantragung von Werbeanlagen zu erleichtern.
Der Entwurf der Werbeanlagensatzung wird zu Jedermanns Einsicht in der Zeit vom 20.04.2015 bis einschließlich 04.05.2015 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), öffentlich ausgehängt. Anregungen und Bedenken können vorgebracht werden.
Die erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung werden in einer öffentlichen Veranstaltung am Dienstag, den 21.04.2015, um 18:30 Uhr, im cloudsters, Braunstraße 1-3, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Entwurf der Werbeanlagensatzung kann auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Lübeck, 13.04.2015 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung