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Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

Stadtverordnung vom 30.06.2020 zur Änderung der Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass vom 16.04.2019

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Schleswig-Holstein -LÖffZG vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. S. 252), zuletzt geändert durch Art. 20 LVO v. 16.01.2019, GVBL. S. 30) wird verordnet:

§ 1

Die Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass vom 16.04.2019 wird wie folgt geändert:

In § 1 wird der Termin „19. Juli 2020 - Anlass: „Travemünder Woche““ gestrichen.

Die übrigen Vorschriften der Stadtverordnung bleiben unberührt.

 § 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft

 

Lübeck, den 30.06.2020

 

Der Bürgermeister
der Hansestadt Lübeck

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  • Veröffentlicht am:
    05.07.2020