Aufhebung der Anordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) vom 07.04.2020
- Allgemeinverfügung –
Nachdem die Amerikanische Faulbrut im Sperrgebiet in Lübeck erloschen ist, wird die Allgemeinverfügung vom 07.04.2020 aufgehoben; die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher keine Anwendung mehr (§ 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung).
Die Aufhebung tritt am Tage nach Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung in Kraft.
Lübeck, den 02.07.2020
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Im Auftrag
gez. Dr. Tischbirek, Amtstierärztin